Der Eingehungsbetrug ist eine Erscheinungsform des Betrugs, die insbesondere für Händler, die ihre Waren z.B. über das Internet vertreiben, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.

Eingehungsbetrug

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Der vermeintliche Kunde bestellt Waren oder nimmt Dienstleistungen in Anspruch und weiß bereits vor oder bei Vertragsabschluss, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen, z.B. der Zahlung des Kaufpreises, nicht nachkommen wird oder kann. Bei dieser Betrugsform wird das Vertrauen des Vertragspartners ausgenutzt, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Diese Form des Betrugs ist perfide, da es sich auf den ersten Blick um ein normales Geschäft oder eine alltägliche Vereinbarung zu handeln scheint. Die strafrechtliche Dimension kommt jedoch ins Spiel, sobald der Täter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Aspekten des Eingehungsbetruges, insbesondere mit der Abgrenzung zwischen dem einfachen, nicht strafbaren Zahlungsverzug und dem Eingehungsbetrug, den gesetzlichen Grundlagen, den strafrechtlichen Konsequenzen und der Abgrenzung zu anderen betrügerischen Handlungen.

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1. Ist es strafbar, seine Rechnungen nicht zu zahlen?

Wer im Internet etwas bestellt und nicht bezahlt oder nicht bezahlen kann, macht sich in der Regel nicht strafbar. Beim Kauf einer beweglichen Sache – und dem damit einhergehenden Abschluss eines Kaufvertrages – gehen Händler und Kunde verschiedene Pflichten ein. Zum einen ist es die Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu bezahlen, zum anderen ist es die Pflicht des Händlers, die Sache zu übergeben und das Eigentum daran zu verschaffen. Dies gehört zu den Hauptpflichten des Kaufvertrages.

Selbst wenn Käufer oder Verkäufer ihren jeweiligen Pflichten nicht nachkommen, löst dies noch keine Strafbarkeit aus. Für den Händler ist es zwar ärgerlich und mitunter eine hohe finanzielle Belastung, Ware zu versenden, die vom Kunden nicht bezahlt wird. In den meisten Fällen kann der Händler in einer solchen Situation jedoch nur den zivilrechtlichen Weg beschreiten und den Kaufpreis vom Kunden einfordern, Mahnungen verschicken und schließlich einen Prozess um die Zahlung des Kaufpreises führen.

Etwas anderes kann hinsichtlich einer Strafbarkeit aber dann gelten, wenn man einen Vertrag abschließt und bereits bei Vertragsschluss weiß, dass man seinen Verpflichtungen nicht nachkommen will oder kann. Dies ist grundsätzlich sowohl auf Seiten des Händlers als auch auf Seiten des Kunden möglich. In einem solchen Fall ist eine solche Täuschung des anderen Vertragspartners bzw. des Geschäftspartners vorsätzlich und gewollt. Dies wiederum ist strafbar, da eine solche Täuschung in betrügerischer Absicht erfolgt und zur Betrugsstrafbarkeit nach § 263 StGB führt.

2. Was ist der Betrug?

Der einfache Betrug, der nach § 263 StGB strafbar ist, liegt vor, wenn jemand einen anderen täuscht, dadurch bei diesem einen Irrtum erregt und dieser daraufhin eine Vermögensverfügung, z.B. die Überweisung von Geld, vornimmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Vermögensverfügung zugunsten des Täuschenden oder zugunsten eines Dritten erfolgt.

Für den vollendeten Betrug muss zum einen eine Täuschung erregt und zum anderen diese Täuschung als Irrtum oder Fehlvorstellung beim Opfer hervorgerufen oder aufrechterhalten worden sein. Dies kann z. B. durch das Vorspiegeln falscher Tatsachen, aber auch durch das Entstellen oder Unterdrücken wahrer Tatsachen geschehen. Der Täter kann sich dabei auch gefälschter oder verfälschter Urkunden bedienen.

Aufrechterhalten bedeutet dabei, dass der Täter die bestehende Fehlvorstellung noch verstärkt oder trotz Aufklärungspflicht nicht beseitigt (letzteres nur bei sog. Garantenstellung des Täters). Die Vermögensverfügung muss zudem zu einem Vermögensnachteil des Opfers führen.

Arten des Betrugs

Neben dem Grundtatbestand des Betrugs kann es verschiedene weitere Erscheinungsformen des Betrugs geben, die jedoch dem Grundtypus des Betrugs entsprechen. Einige davon werden vom Grundtatbestand des § 263 StGB erfasst, Sonderformen finden sich in anderen Straftatbeständen.

Einige Beispiele für weitere Erscheinungsformen des Betrugs sind:

  • Eingehungsbetrug
  • Erfüllungsbetrug
  • Einmietbetrug
  • Kreditbetrug
  • Sozialleistungsbetrug/Sozialbetrug
  • Warenkreditbetrug
  • Anstellungsbetrug
  • Abrechnungsbetrug (vor allem bei ärztlichen Abrechnungen)
  • Computerbetrug (§ 263a StGB)
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
  • Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB)
  • Versicherungsbetrug (§ 265 StGB)
  • Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)
  • Kreditbetrug (§ 265b StGB)
  • Wettbetrug/Sportwettenbetrug (§ 265c StGB)

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3. Was ist der Eingehungsbetrug?

Ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn jemand eine vertragliche Verpflichtung eingeht, ohne seinen Teil des Vertrages erfüllen zu wollen. Beispielsweise kauft man einen Gegenstand, lässt ihn sich zuschicken und ist schon bei der Bestellung nicht gewillt, den Kaufpreis jemals zu bezahlen.

Da es zum normalen Geschäftsleben gehört, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, insbesondere wenn man z.B. etwas bestellt, liegt die Täuschungshandlung bereits darin, dass man nicht zahlen will, obwohl man etwas bestellt hat. Auch wer zahlungswillig, aber nicht zahlungsfähig ist, weil er zum Beispiel hoch verschuldet ist, macht sich wegen Eingehungsbetrugs strafbar.

Kauf von Waren oder Beauftragung von Dienstleistungen

Klassische Beispiele für Eingehungsbetrug sind:

  • der Kauf von Waren, heute meist über Online-Shops, oder
  • die Inanspruchnahme von (teuren) Dienstleistungen, wie die Online-Bestellung von Essen oder
  • die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen.

Bestellt man beispielsweise etwas in einem Online-Shop, täuscht man den Verkäufer darüber, dass man die Ware bezahlen will oder kann. Der Verkäufer verschickt dann im Vertrauen auf die Zahlung des Kaufpreises die Ware. Da der vermeintliche Käufer aber von vornherein nicht zahlen kann oder will, liegt hierin die Täuschung des Verkäufers. Der Irrtum des Verkäufers wird durch den Käufer hervorgerufen und aufrechterhalten.

Als Vermögensverfügung kommt in diesem typischen Fall des Eingehungsbetrugs die Versendung der Ware durch den Verkäufer in Betracht. Da der Käufer jedoch nicht zahlt, entsteht dem Verkäufer durch die Versendung der Ware ein Vermögensschaden in Höhe des Kaufpreises.

Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen Betrugs in der Form des Eingehungsbetrugs ist ein vorsätzliches Handeln des Täters. Er muss also z.B. online Waren bestellen und diese bewusst nicht bezahlen wollen. Es genügt aber auch, wenn er die Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten billigend in Kauf nimmt oder die Nichterfüllung zumindest für möglich hält. Wichtig ist, dass dieser Wille bereits bei oder vor Vertragsschluss bestand.

4. Welche Strafe droht bei Eingehungsbetrug?

Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Erscheinungsform des Betrugs. Daher wird der Eingehungsbetrug nach der Strafandrohung für Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Besonders schwere Form des Betrugs möglich

Da die Täter häufig nicht nur eine Bestellung aufgeben, die sie nicht bezahlen können oder wollen, lassen sich mitunter ganze Bestellserien bei verschiedenen Unternehmen und Händlern erkennen. Die Gewerbsmäßigkeit kann anhand einer bestimmten Anzahl von Bestellungen, einer Regelmäßigkeit der Tathandlungen und einer gewissen Dauerhaftigkeit beurteilt werden.

Dabei spielen die kriminelle Energie des Täters, die Höhe des Schadens und die Anzahl der betroffenen Händler eine Rolle. Der gewerbsmäßige Betrug ist nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB als besonders schwerer Fall des Betrugs strafbar und wird daher nach § 263 Abs. 3 Satz 1 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

5. Was ist Erfüllungs- und Einmietbetrug?

Während beim Eingehungsbetrug der Tatentschluss bereits bei der Eingehung einer vertraglichen Verpflichtung vorliegt, kann die Täuschungshandlung auch bei der Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung erfolgen. Beim sog. echten Erfüllungsbetrug, der ebenso wie der Eingehungsbetrug eine Erscheinungsform des Betrugs ist, erfolgt die Täuschung dadurch, dass bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung die erbrachte Leistung hinter der vertraglichen Verpflichtung zurückbleibt. Auch wenn der Wert der minderwertigen Ware dem Kaufpreis entsprechen sollte, aber hinter dem vertraglich vereinbarten Wert zurückbleibt, liegt eine Täuschung vor.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen: A verkauft B eine hochwertige Küche eines Markenherstellers im Wert von 25.000 Euro zum Preis von 10.000 Euro. A bereut diesen Verkauf und liefert tatsächlich nur eine minderwertige Küche. Die von A gelieferte Küche hat nur einen Wert von 10.000 Euro. Der Wert der Küche entspricht zwar dem Kaufpreis, aber nicht dem, was zwischen A und B vereinbart war, nämlich eine Küche im Wert von 25.000 Euro. Maßgeblich ist daher der Wert des ursprünglichen Anspruchs – die Küche für 25.000 Euro.

Anders als beim Eingehungsbetrug ist die Täuschung erst nach Vertragsschluss entstanden und bezieht sich z.B. auf das Missverhältnis zwischen dem vereinbarten Kaufobjekt und dem tatsächlich Erlangten.

Einmietbetrug als besondere Form des Eingehungsbetrugs

Der Einmietbetrug ist eine besondere Form des Eingehungsbetrugs. Beim Einmietbetrug täuscht der Mieter als Vertragspartner über seine Absicht, Miete an den Vermieter zu zahlen oder zahlen zu können. Der Mieter schließt also einen Mietvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder eine Ferienwohnung ab und kann oder will seiner vertraglichen Verpflichtung zur Mietzahlung nicht nachkommen. Auch bei der Buchung von Hotelzimmern handelt es sich um Einmietbetrug, wenn man von vornherein die Gegenleistung nicht erbringen kann oder will.

6. Fazit

  • Definition Eingehungsbetrug: Ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn eine Person eine vertragliche Verpflichtung eingeht, ohne die Absicht oder die Fähigkeit zu haben, diese zu erfüllen. Dies führt zu einer Täuschung des Vertragspartners, der im Vertrauen auf die Vertragserfüllung handelt.
  • Strafbarkeit bei Nichtbezahlung von Rechnungen: Die bloße Nichtzahlung ohne betrügerische Absicht ist nicht strafbar. Strafbar ist es jedoch, wenn der Schuldner bereits bei Vertragsabschluss weiß, dass er nicht zahlen kann oder will.
  • Bedeutung für Händler: Händler, insbesondere solche, die über das Internet verkaufen, werden häufig Opfer von Eingehungsbetrug, der zu erheblichen finanziellen Verlusten führt, wenn Kunden Waren bestellen, ohne die Absicht zu haben, diese zu bezahlen.
  • Abgrenzung zum einfachen Betrug: Der Eingehungsbetrug ist eine besondere Form des Betruges nach § 263 StGB, bei dem die Täuschung bereits bei Vertragsabschluss erfolgt, im Gegensatz zu nachträglichen Täuschungen, die unter Umständen zum Erfüllungsbetrug führen können.
  • Vorsätzliches Handeln: Die Strafbarkeit setzt vorsätzliches Handeln voraus, d.h. der Täter muss von vornherein wissen oder zumindest billigend in Kauf nehmen, dass er seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen wird.
  • Strafandrohung für Eingehungsbetrug: Ein Eingehungsbetrug wird gemäß § 263 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, z.B. bei gewerbsmäßigem Betrug, droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
  • Erfüllungs- und Einmietbetrug: Ein echter Erfüllungsbetrug liegt vor, wenn die Täuschung während der Vertragsabwicklung erfolgt, z.B. durch Lieferung minderwertiger Ware. Der Einmietbetrug ist eine besondere Form des Eingehungsbetrugs, bei dem der Mieter über seine Zahlungsfähigkeit täuscht.

7. FAQ

Was ist Eingehungsbetrug?

Ein Eingehungsbetrug liegt vor, wenn jemand eine vertragliche Verpflichtung eingeht, ohne diese erfüllen zu wollen oder zu können. Dabei täuscht der Täter den Vertragspartner über seine Zahlungs- oder Leistungspflicht, um sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Ist es strafbar, eine Rechnung nicht zu bezahlen?

Die bloße Nichtzahlung einer Rechnung ist in der Regel nicht strafbar. Strafbar wird das Verhalten jedoch, wenn die Person bereits bei Vertragsabschluss weiß, dass sie nicht zahlen kann oder will, und den Vertrag dennoch abschließt.

Welche Strafen drohen bei Eingehungsbetrug?

Ein Eingehungsbetrug wird nach § 263 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, z.B. bei gewerbsmäßigem Betrug, kann die Strafe auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren erhöht werden.

Wie können sich Händler gegen Eingehungsbetrug schützen?

Händler können sich vor Eingehungsbetrug schützen, indem sie im Vorfeld Bonitätsprüfungen durchführen, sichere Zahlungsmethoden wie Vorkasse nutzen und auf verdächtige Bestellungen achten, z. B. große Mengen teurer Artikel ohne nachvollziehbare Kundenhistorie.

Was ist der Unterschied zwischen Eingehungs- und Erfüllungsbetrug?

Beim Eingehungsbetrug handelt es sich um eine Täuschung bereits bei Vertragsabschluss, wenn der Täter von Anfang an nicht die Absicht hat, seine Verpflichtungen zu erfüllen. Bei dem echten Erfüllungsbetrug hingegen tritt erst während der Vertragsabwicklung auf, wenn z.B. minderwertige Ware geliefert wird, die nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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