Immobilien gelten als attraktive Wertanlage. Es entscheiden sich viele Menschen dafür, in Immobilien zu investieren und diese zu vermieten. Vielleicht haben auch Sie schon einmal darüber nachgedacht oder sind bereits Vermieter. Während die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eine interessante und beliebte zusätzliche Einkommensquelle sein können, sind sie auch mit steuerlichen Verpflichtungen verbunden.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Mieteinnahmen von Vermietern nicht versteuert werden.
Muss man Mieteinnahmen versteuern? Das fragen sich viele Betroffene oft zu spät. Aus Unwissenheit oder einer eher lässigen Herangehensweise an Steuerthemen unterbleibt hier öfter einmal die Angabe der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wenn Sie jetzt einen großen Schreck bekommen: Haben Sie Mieteinnahmen nicht versteuert? Eine Selbstanzeige könnte ernste rechtliche Konsequenzen verhindern. Erfahren Sie mehr zum Thema und Ihren Möglichkeiten, sich noch heute anwaltliche Unterstützung zu sichern.
Inhalte dieser Seite
- Warum müssen Sie Mieteinnahmen versteuern?
- Woher weiß das Finanzamt von meinen Mieteinnahmen?
- Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend prüfen?
- Wann verjährt Steuerhinterziehung bei Ihren Mieteinnahmen?
- Wie lange können und müssen Sie rückwirkend Mieteinnahmen versteuern?
- Die Selbstanzeige
- Was passiert, wenn ich meine Mieteinnahmen nicht beim Finanzamt angebe?
- Mieteinnahmen nicht versteuert: ein Beispielfall
- Fazit: Mieteinnahmen müssen versteuert werden!
- Was ich für Sie als Fachanwalt für Steuerrecht tun kann, wenn Sie Mieteinnahmen bisher nicht versteuert haben
- FAQ
1. Warum müssen Sie Mieteinnahmen versteuern?
Die Frage „Müssen Mieteinnahmen versteuert werden?“ ist von zentraler Bedeutung für jeden Vermieter. Die Antwort darauf ist eindeutig: Ja. Mieteinnahmen müssen versteuert werden. In Deutschland zählen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu den steuerpflichtigen Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG Einkommensteuergesetz (EStG). Diese Einkünfte sind Teil der sieben steuerlichen Einkunftsarten und unterliegen somit der Einkommensteuer.
Das Finanzamt betrachtet Mieteinnahmen als eine Form des Einkommens, ähnlich wie Gehalt oder Lohn. Daher ist es unerlässlich, dass Sie diese korrekt in Ihrer Steuererklärung und hier in der Anlage V angeben. Ein Versäumnis kann als Steuerhinterziehung gewertet werden. Ihnen drohen Strafen.
2. Woher weiß das Finanzamt von meinen Mieteinnahmen?
Viele Vermieter fühlen sich sicher, dass ihre Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung den Finanzbehörden nicht ohne Weiteres bekannt werden können. Das gilt insbesondere, wenn es sich bei den Mieteinnahmen um zusätzliche Einnahmen zu einer Haupteinkunftsquelle wie Lohn oder Gehalt handelt. Leider ist diese Annahme irrig.
Das Finanzamt verfügt über verschiedene Möglichkeiten, um Informationen über mögliche Mieteinnahmen zu erhalten. Eine typische Quelle sind Kontrollmitteilungen von Banken oder anderen Behörden. Auch Hinweise aus der Bevölkerung oder Datenabgleiche mit anderen Institutionen führen regelmäßig dazu, dass das Finanzamt auf bisher in der Steuererklärung nicht angegebene Mieteinnahmen aufmerksam wird. Zudem gibt es regelmäßige Überprüfungen von gemeldeten Daten mit externen Quellen wie Grundbuchämtern oder Melderegistern. Diese Maßnahmen helfen dem Finanzamt dabei, mögliche Unregelmäßigkeiten aufzudecken.
Auch kurzfristige Vermietungen z.B. über Airbnb sind wegen des relativ neuen Plattformen- Transparenzgesetzes kein Geheimnis mehr für das Finanzamt – hieraus erwachsen rasch zunehmend Probleme.
3. Wie lange kann das Finanzamt rückwirkend prüfen?
Vielleicht fühlen Sie sich sicher, weil Sie denken, dass das Finanzamt keine Möglichkeiten hat, weit in der Vergangenheit zu ermitteln. Schließlich haben Sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schon einige Jahre nicht angegeben. Bisher ist nichts passiert. Bedenken Sie: Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung hat das Finanzamt die Möglichkeit, bis zu zehn Jahre rückwirkend Prüfungen durchzuführen und Steuernachforderungen zu erheben. In Fällen ohne Verdacht liegt die reguläre Prüfungsfrist bei vier Jahren.
Gehen Sie auch nicht zu schnell von einer Verjährung möglicher Nachforderungen aus.
4. Wann verjährt Steuerhinterziehung bei Ihren Mieteinnahmen?
Die Verjährungsfrist für Steuerhinterziehung beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Tatbegehung. Innerhalb dieser Frist kann das Finanzamt Ansprüche geltend machen und strafrechtliche Schritte einleiten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Verjährungsfrist durch bestimmte Handlungen unterbrochen werden kann – beispielsweise durch Ermittlungsmaßnahmen des Finanzamts – was die Frist erneut beginnen lässt.
Wenn Sie jetzt entscheiden, bisher nicht angegebene Mieteinnahmen nachträglich zu versteuern, sind einige Aspekte zu beachten.
5. Wie lange können und müssen Sie rückwirkend Mieteinnahmen versteuern?
Grundsätzlich können Sie Ihre Steuererklärungen bis zu vier Jahre rückwirkend korrigieren oder nachreichen. Bei einer Selbstanzeige im Sinne des § 371 AO erhöht sich diese Frist auf 10 Jahre. Wegen nicht angegebener Mieteinnahmen ist es wichtig, alle betroffenen Jahre vollständig offenzulegen, um ein Scheitern der Selbstanzeige zu vermeiden.
Rufen Sie uns an unter: 03328 - 3366-581 oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@frankfromm.de
6. Die Selbstanzeige
Die Selbstanzeige bietet Ihnen im Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen nachträglich zu korrigieren und so strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Wenn Sie feststellen, dass Sie Mieteinnahmen oder andere Einkünfte nicht angegeben haben, können Sie durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige zwar die Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung nicht abwenden, eine Bestrafung jedoch verhindern. Dabei ist es entscheidend, dass die Selbstanzeige alle unversteuerten Einkünfte der letzten zehn Jahre umfasst und vollständig sowie korrekt erfolgt. Eine unvollständige oder fehlerhafte Selbstanzeige kann ihre strafbefreiende Wirkung verlieren.
Selbstanzeigen sind komplexer, als es auf den ersten Blick erscheinen mag. Deshalb ist es sinnvoll, die Selbstanzeige mit Unterstützung eines erfahrenen steuerlichen Experten zu erstellen. Ich bin als Fachanwalt im Steuerrecht in diesem Bereich spezialisiert und stehe Ihnen als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Mieteinnahmen nicht versteuert? Eine Selbstanzeige sollten Sie so schnell wie möglich einreichen. Ich unterstütze Sie dabei.
7. Was passiert, wenn ich meine Mieteinnahmen nicht beim Finanzamt angebe?
Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen nicht versteuern, drohen Ihnen gravierende rechtliche Konsequenzen. Eine Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 Abgabenordnung (AO) ist kein Kavaliersdelikt und wird in Deutschland streng geahndet. Die Strafen reichen von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig vom Ausmaß der hinterzogenen Steuern. Schon einfachen Fällen droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. In besonders schweren Fällen liegt die Strafandrohung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren Freiheitsstrafe.
Weiterhin kann und wird das Finanzamt im Falle einer Entdeckung Nachzahlungen verlangen, die mit Zinsen belegt sind. Diese Zinsen können die finanzielle Belastung erheblich erhöhen und Sie in eine wirtschaftlich schwierige Lage bringen.
8. Mieteinnahmen nicht versteuert: ein Beispielfall
Frau X besitzt eine Eigentumswohnung in einer beliebten Stadtlage in Hamburg, die sie seit 2015 an einen Freund vermietet hat. Die monatliche Miete beträgt 800 EUR. Frau X hatte die Wohnung ursprünglich als Altersvorsorge gekauft. Die Mieteinnahmen betrachtete sie als „unerheblichen Nebenverdienst“ und hat diese nicht in ihrer Steuererklärung angegeben.
Im Jahr 2023 erhält das Finanzamt durch einen Datenabgleich mit dem Grundbuchamt Kenntnis von Frau Xs Eigentum und der Vermietung. Bei der in der Folge eingeleiteten Überprüfung wird festgestellt, dass Frau X über mehrere Jahre hinweg Mieteinnahmen in Höhe von insgesamt 76.800 EUR (800 EUR x 12 Monate x 8 Jahre) nicht versteuert hat.
Konsequenzen für Frau X:
- Das Finanzamt fordert von Frau X die Nachzahlung der Steuern auf die nicht angegebenen Mieteinnahmen. Diese werden nachträglich für alle betroffenen Jahre berechnet.
- Zusätzlich zu den Steuern muss Frau X Zinsen auf die hinterzogenen Beträge zahlen. Diese Zinsen können erheblich sein und die finanzielle Belastung weiter erhöhen.
- Da es sich um Steuerhinterziehung handelt, drohen Frau X strafrechtliche Konsequenzen. Je nach Schwere des Falls kann dies von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.
Hätte Frau X vor der Entdeckung durch das Finanzamt eine Selbstanzeige erstattet und alle nicht angegebenen Einnahmen offengelegt, hätte sie möglicherweise strafrechtliche Konsequenzen vermeiden können.
9. Fazit: Mieteinnahmen müssen versteuert werden!
Die Angabe von Mieteinnahmen in Ihrer Steuererklärung ist keine Option, sondern eine gesetzliche Pflicht für Sie als Vermieter. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen und Ihre Mieteinnahmen nicht versteuern, riskieren Sie schwerwiegende rechtliche Konsequenzen bis hin zur Strafverfolgung wegen Steuerhinterziehung.
Eine Selbstanzeige kann ein wirksames Mittel sein, um vergangene Fehler zu korrigieren und strafrechtliche Folgen abzuwenden. Voraussetzung ist, dass die Selbstanzeige rechtzeitig und vollständig erfolgt. Um zukünftigen Problemen vorzubeugen, sollten Sie ebenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Erfassen Sie Mieteinnahmen regelmäßig und berücksichtigen Sie die Einnahmen in der Steuererklärung.
10. Was ich für Sie als Fachanwalt für Steuerrecht tun kann, wenn Sie Mieteinnahmen bisher nicht versteuert haben
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Mieteinnahmen korrekt versteuern oder wenn Sie es bisher versäumt haben, diese anzugeben, zögern Sie nicht länger. Kontaktieren Sie mich noch heute. Lassen Sie sich kompetent beraten und sichern Sie sich gegen mögliche rechtliche Konsequenzen ab. Eine frühzeitige Beratung kann Ihnen helfen, Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu erfüllen und unnötige Risiken zu vermeiden.
11. FAQ
Was passiert, wenn ich meine Mieteinnahmen nicht angebe?
Wenn Sie Ihre Mieteinnahmen nicht angeben und das Finanzamt dies entdeckt, drohen Ihnen Nachzahlungen plus Zinsen sowie mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung.
Woher weiß das Finanzamt von meinen Mieteinnahmen?
Das Finanzamt erhält Informationen durch Datenabgleiche mit Banken und Behörden sowie durch Kontrollmitteilungen.
Wann verjährt die Steuerhinterziehung bei Mieteinnahmen?
Die Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich fünf Jahre ab Tatbegehung; sie kann jedoch durch bestimmte Handlungen unterbrochen werden.
Kann eine Selbstanzeige bei nicht versteuerten Mieteinnahmen helfen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das möglich. Lassen Sie sich in jedem Fall professionell von einem Fachanwalt für Steuerrecht beraten, damit die Selbstanzeige vollständig und wirksam gelingt.
Warum Frank Fromm?
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