Steuerliche Angelegenheiten sind komplex. Der Umgang mit Steuererklärungen und Finanzbehörden ist vielen Menschen lästig und verleitet manche auch dazu, bestimmte Fragen zu verdrängen. Schnell können hier im Umgang mit dem Finanzamt Fehler passieren, die gravierende Folgen haben.

Werden Sie einer Steuerstraftat bezichtigt? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf. Wir beleuchten Ihren Fall. Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@frankfromm.de.
Vielleicht haben Sie bereits unangenehme Post vom Finanzamt erhalten oder befürchten, dass Ihnen steuerstrafrechtliche Konsequenzen drohen könnten? In einer solchen Situation ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und sich frühzeitig professionelle Unterstützung zu holen.
Denn nicht jeder Fehler führt automatisch zu einer Steuerstraftat. Hier entscheiden Details und Umstände des Einzelfalls über die Strafbarkeit. Ihr Fachanwalt für Steuerrecht ist Ihr erster Ansprechpartner für typische Steuerstraftaten, um die Situation zu klären.
Inhalte dieser Seite
- Was sind typische Steuerstraftaten?
- Wann liegt eine Steuerstraftat konkret vor?
- Wann leitet das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren ein?
- Welche Formen der Steuerhinterziehung gibt es?
- Wann kommt die Steuerfahndung?
- Wie hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht?
- Fazit
- FAQ
1. Was sind typische Steuerstraftaten?
Die Abgabenordnung regelt die Tatbestände, die steuerstrafrechtlich relevant sind.
Eine Steuerstraftat liegt vor, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt machen oder wichtige Informationen verschweigen (§ 370 AO).
Die häufigste Form der Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Doch auch leichtfertige Steuerverkürzung als Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO) oder das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) zählen im weitesten Sinne zu den Steuerstraftaten.
Strafrechtlich relevant werden im Steuerrecht häufig nicht erklärte Einkünfte. Viele Menschen haben etwa Einkünfte als Arbeitnehmer und generieren weitere Einkünfte aus anderen Einkunftsarten wie selbständige Tätigkeiten oder Vermietung/Verpachtung.
Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalanlagen werden in der Steuererklärung gern einmal „vergessen“. Auch Schwarzarbeit und das Verschweigen von Bargeldeinnahmen in Branchen wie Gastronomie oder Handwerk sind weitverbreitete Fälle steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte. Bereits kleinere hinterzogene oder in Schwarzarbeit erwirtschaftete Beträge können strafrechtlich relevant sein, wenn Vorsatz nachgewiesen wird.
2. Wann liegt eine Steuerstraftat konkret vor?
Eine Steuerstraftat setzt voraus, dass Sie bewusst falsche Angaben machen oder Tatsachen verschweigen, um Steuern zu sparen (§ 370 Abs.1 AO).
Dabei genügt bereits bedingter Vorsatz: Wenn Sie billigend in Kauf nehmen, dass Ihre Angaben falsch sein könnten, handeln Sie vorsätzlich. Den falschen Angaben entsprechen unvollständigen Angaben, bei denen ein Unterlassen eine Rolle spielt.
Beispiele: Sie geben bewusst nicht alle Einnahmen aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit an, um weniger Einkommensteuer zahlen zu müssen. Oder Sie setzen Betriebsausgaben an, obwohl diese privat veranlasst waren und Ihnen dies bewusst war.
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3. Wann leitet das Finanzamt ein Steuerstrafverfahren ein?
Das Finanzamt leitet ein Strafverfahren ein, sobald es konkrete Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat sieht. Auffälligkeiten in der Steuererklärung oder Hinweise Dritter können zur Einleitung eines Verfahrens führen. Ehemalige Geschäftspartner und Mitarbeiter, manchmal auch der getrennt lebende Ehepartner, sind vielfach involviert, wenn es um anonyme Anzeigen an das Finanzamt geht. Auch Betriebsprüfungen führen regelmäßig zur Einleitung eines Verfahrens, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Wichtig: Sobald das Finanzamt ein Strafverfahren eröffnet hat, gelten besondere Regeln (§§ 397AO). Ab diesem Zeitpunkt haben Sie umfassende Rechte als Beschuldigter, ebenso wie bestimmte Pflichten zur Mitwirkung. Spätestens jetzt sollten Sie Einlassungen zur Sache nur noch mit Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht machen.
4. Welche Formen der Steuerhinterziehung gibt es?
Die Steuerhinterziehung kann verschiedene Formen annehmen. Hier ist zu beachten, dass die Hinterziehung von Steuern nach § 370 AO eine sogenannte Blankettnorm ist. Die Behörden prüfen nicht nur die jeweiligen Voraussetzungen der Vorschrift in der Abgabenordnung selbst, sondern auch die Merkmale der jeweiligen steuerrechtlichen Norm, etwa im Umsatz- oder Einkommensteuerrecht.
Hier lassen sich Steuerstraftatbestände nach Einkommensteuerhinterziehung, Umsatzsteuerhinterziehung und anderen kategorisieren. Beim Umsatzsteuerbetrug sind falsche Rechnungen oder Vorsteuerbetrug im Fokus.
Bei Schwarzgeldkonten im Ausland geht es um nicht deklarierte Konten und Kapitalerträge im Ausland.
Weitere Formen lassen sich danach unterscheiden, wie die Tat begangen wurde.
Die aktive Hinterziehung steht für bewusst falsche Angaben in der Steuererklärung. Die passive Hinterziehung dagegen für das Verschweigen steuerpflichtiger Einnahmen.
Als häufigste Form ist die aktive Hinterziehung durch falsche Angaben in der Einkommensteuererklärung von großer praktischer Bedeutung. Oftmals unterschätzen Betroffene hierbei die Risiken und möglichen Konsequenzen ihres Handelns.
5. Wann kommt die Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung erscheint in der Regel überraschend bei Ihnen zu Hause oder im Unternehmen (§ 208 AO). Voraussetzung für eine Steuerfahndungsmaßnahme ist ein konkreter Verdacht auf eine erhebliche Straftat. Beispiele sind umfangreiche Schwarzarbeit oder systematische Umsatzsteuerhinterziehung.
Hier kann etwa eine anonyme Anzeige eines ehemaligen Mitarbeiters dazu führen, dass plötzlich Beamte der Steuerfahndung vor Ihrer Tür stehen und Unterlagen beschlagnahmen wollen. Im schlimmsten Fall haben sie auch einen Haftbefehl für Sie dabei.
In dieser Situation sollten Sie unbedingt Ruhe bewahren und sofort Ihren Fachanwalt für Steuerrecht kontaktieren. Machen Sie keine Aussagen zur Sache, auch wenn Ihnen glaubhaft Erleichterungen im späteren Verfahren versprochen werden.
Die steuerstrafrechtliche Situation ist zum Zeitpunkt einer Steuerfahndungsmaßnahme bislang nicht übersehbar. Deshalb können Einlassungen zur Sache mit Blick auf eine spätere Verteidigungsstrategie mehr schaden als nützen.
6. Wie hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht?
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht, der im Idealfall Fachanwalt für Steuerrecht ist, unterstützt Sie umfassend in allen Stadien des Verfahrens:
- Er prüft zunächst sorgfältig den Sachverhalt und bewertet Ihre rechtliche Situation.
- Er nimmt Akteneinsicht, um die Situation rechtlich umfassend bewerten zu können.
- Ihr Steuerfachanwalt kommuniziert mit dem Finanzamt sowie der Staatsanwaltschaft; er wahrt Ihre rechtlichen Interessen.
- Im Falle von Untersuchungshaft und Fahndungsmaßnahmen ist seine Unterstützung besonders wichtig, um etwa bei einer Haftprüfung in Ihrem Sinne tätig zu werden.
- Ihr Steuerstrafanwalt verhandelt gegebenenfalls über eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage (§§ 153a StPO).
Ihr Steuerstrafanwalt entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie.
Wichtig: Auch wenn Ihnen noch keine Maßnahmen der Steuerbehörden in einem Steuerstrafverfahren bekannt geworden sind, Sie aber mögliche Befürchtungen in diese Richtung haben, bleiben Sie nicht passiv.
Besprechen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Steueranwalt. Vielleicht ist noch eine Selbstanzeige nach § 371 AO möglich, die unter bestimmten Bedingungen strafbefreiend wirken kann. Auch andere proaktive Maßnahmen können sinnvoll sein, um ein mögliches Verfahren schon am Anfang abzuwenden.
Ein Beispiel aus der Praxis
Herr X betrieb jahrelang nebenberuflich einen Online-Handel und verschwieg seine Gewinne gegenüber dem Finanzamt. Er bekam zunehmend ein schlechtes Gefühl und wandte sich an seinen Anwalt für Steuerstrafrecht. Dieser konnte durch schnelles Handeln erreichen, dass Herr Müller straffrei blieb. Eine rechtzeitige Selbstanzeige mit vollständiger Nachzahlung aller hinterzogenen Steuern plus Zinsen war erfolgreich.
Wenn auch Sie befürchten, steuerliche Fehler gemacht zu haben, Post von Finanzbehörden erhalten haben oder sich Ermittlungsmaßnahmen gegenüber sehen: Warten Sie nicht ab! Je früher wir gemeinsam handeln können, desto besser stehen Ihre Chancen auf eine günstige Lösung Ihres Problems. Kontaktieren Sie mich jetzt für ein erstes Beratungsgespräch!
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7. Fazit: Die typische steuerliche Straftat ist näher als gedacht!
- Typische Straftaten im Steuerrecht sind unter anderem die aktive/passive Steuerhinterziehung.
- Für Vorsatz genügt hier bereits die billigende Inkaufnahme falscher Angaben. Die häufigste Form ist die aktive Hinterziehung durch falsche Angaben in der Einkommensteuererklärung.
- Das Finanzamt eröffnet Verfahren bei konkretem Verdacht. Sie können auch mit Maßnahmen der Steuerfahndung konfrontiert werden, wenn ein Verdacht auf komplexe Steuerstraftaten besteht.
- Ihr Steuerfachanwalt steht Ihnen bei der Prüfung des Sachverhalts, Kommunikation mit Behörden sowie Entwicklung einer Verteidigungsstrategie zur Seite. Er ist Ihr Strafverteidiger in Steuerstrafsachen.
8. FAQ
Wann begehe ich eine Steuerhinterziehung?
Sie begehen eine Hinterziehung dann, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen oder Einnahmen verschweigen (§ 370AO).