Eine verdeckte Einlage als Vermögensübergang von einem Gesellschafter zur Gesellschaft hin, ist im Steuerstrafrecht dann ein Problem, wenn die Einlage das Vermögen der Gesellschaft erhöht.

Verdeckte Einlage

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Dies kann durch eine Mehrung des Aktivvermögens oder eine Minderung des Passivvermögens geschehen.

Was dies im Einzelnen bedeutet und warum Sie im Zweifel einen Fachanwalt für Steuerrecht zu Rate ziehen sollten, erklärt dieser Artikel.

Inhalte dieser Seite

1. Wie wird die verdeckte Einlage definiert?
2. Beispiele für verdeckte Einlagen
3. Der einlagefähige Vermögensvorteil
4. Welche Auswirkungen hat eine verdeckte Einlage auf Gesellschaftsebene?
5. Fazit

1. Wie wird die verdeckte Einlage definiert?

Verdeckte Einlagen liegen gemäß R 8.9 Abs. 1 KStR immer dann vor, wenn ein Gesellschafter oder eine dem Gesellschafter nahe stehende Person der Körperschaft der Gesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil verschafft ohne eine Gegenleistung zu erhalten.

Ist der Zusammenhang zur Einlage im Gesellschaftsverhältnis begründet, handelt es sich um eine verdeckte Einlage.

2. Beispiele für verdeckte Einlagen

1. Der Ehemann einer Gesellschafterin überträgt der GmbH ein Grundstück, das einen Wert von 250.000 EUR hat. Er verlangt dafür keinerlei Gegenleistung. Hierbei handelt es sich um eine verdeckte Einlage, die keine Erhöhung des Einkommens der GmbH zur Folge haben darf.

2. Ein Gesellschafter überträgt seiner GmbH ein Fahrzeug, dessen Wert bei 35.000 EUR liegt, unentgeltlich. Hierbei handelt es sich um eine verdeckte Einlage, die eine außerbilanzmäßige Korrektur nach § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG erfordert, da der Steuerbilanzgewinn durch das Fahrzeug um 35.000 EUR ansteigt. Zusätzlich erhöht diese Einlage die Anschaffungskosten des Gesellschafters auf dessen GmbH-Anteile.

3. Ein Gesellschafter gewährt seiner GmbH ein zinsloses Darlehen. Hierbei handelt es sich nicht um verdeckte Einlagen, da es hier aufgrund des Zinsverzichts keinen Vermögensvorteil gibt, der einlagefähig wäre.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass verdeckte Einlagen immer dann vorliegen, wenn ein Gesellschafter oder eine ihm nahestehende Person der Gesellschaft Wirtschaftsgüter zuwendet und keine Gegenleistung dafür verlangt und es offensichtlich ist, dass ein fremder Dritter bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns eine solche Zuwendungen ohne Gegenleistung nicht erbringen würde.

Wichtig: Eine Bürgschaft zur Zahlung von Geldleistungen in wirtschaftlich schwachen Zeiten begründet nicht zwingend das Vorliegen von verdeckten Einlagen.

Wird in wirtschaftlich schwachen Zeiten eine finanzielle Zuwendung aufgrund dieser Bürgschaft getätigt, wird dies erst dann zu einer verdeckten Einlage, wenn der Gesellschafter auf Regressansprüche gegenüber der Gesellschaft verzichtet bzw. diese nicht geltend macht.

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3. Der einlagefähige Vermögensvorteil

Wird einer Gesellschaft ein einlagefähiger Vermögensvorteil zugewendet, handelt es sich um verdeckte Einlagen. Zu den einlagefähigen Vermögensvorteilen gehören:

  • Bargeld
  • Sachwerte wie PKW, Grundstücke, Maschinen etc.
  • Befreiungen von Verbindlichkeiten
  • Forderungen

Nicht einlagefähige Vermögensvorteile begründen nicht das Vorliegen von verdeckten Einlagen. Dazu gehören:

  • unentgeltliche Dienstleistungen
  • zinslose Darlehen
  • reine Nutzungsüberlassungen
  • unentgeltliche Überlassung eines privaten PKWs

Wichtig: Werden unentgeltliche Zuwendungen an eine Kapitalgesellschaft erbracht, die im Ausland ansässig ist, kann es nach § 1 Außensteuergesetz (AStG) dennoch zu einer Einkommenskorrektur kommen. Fragen Sie hierzu im Zweifel einen Fachanwalt für Steuerrecht um Rat.

4. Welche Auswirkungen hat eine verdeckte Einlage auf Gesellschaftsebene?

Folgende steuerlichen Auswirkungen einer verdeckten Einlage auf Gesellschaftsebene können eintreten:

  1. Aktivierung des Wirtschaftsguts, das zugewendet wurde (in der Regel mit dem Teilwert)
  2. AfA aus dem Einlagewert bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern.
  3. Außerbilanzielle Korrektur bei Veränderung des Einkommens der Gesellschaft.

Eine Einkommenserhöhung tritt immer dann bei verdeckten Einlagen ein, wenn durch die Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert wurde oder eine nahestehende Person des Gesellschafters eine solche Einlage aufgrund einer verdeckten Gewinnausschüttung getätigt hat, die bei der Besteuerung des jeweiligen Gesellschafters unberücksichtigt blieb.

Ausnahme: Die verdeckte Gewinnausschüttung hat das Einkommen der Gesellschaft nicht erhöht.

Wichtig: Im Körperschaftsteuergesetz gilt die Berichtigungsvorschrift. Das bedeutet, dass ein Steuerbescheid der Körperschaft aufgehoben, geändert oder erlassen werden kann, wenn der Steuerbescheid des Gesellschafters bzw. ein entsprechender Feststellungsbescheid bezüglich verdeckter Einlagen aufgehoben, erlassen oder geändert wurde.

Fazit

Im Steuerstrafrecht spielen verdeckte Einlagen durchaus eine Rolle. Bei entsprechenden Problemen sollte daher immer unverzüglich ein Fachanwalt für Steuerrecht hinzugezogen werden. Nur so lässt sich Schlimmeres oft noch verhindern.

Nutzen Sie meine Expertise. Ich berate und vertrete Sie gern, wenn es um verdeckte Einlagen und andere Steuer(straf)sachen geht.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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