Steuerhinterziehung ist ein strafrechtliches Delikt, dessen Bedeutung und Folgen oft unterschätzt werden. Besonders häufig wird nicht gesehen, dass bereits der Versuch der Begehung strafbar ist. Juristisch ist unter anderem die Abgrenzung der versuchten Steuerhinterziehung von der straflosen Vorbereitungshandlung von großer Tragweite.

Versuchte Steuerhinterziehung

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In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zum Thema, mit Erwähnung der Selbstanzeige als möglichen Ausweg, um am Ende eine Geld- oder Haftstrafe zu vermeiden.

Eines sei vorab gesagt: Nehmen Sie das Thema versuchte Steuerhinterziehung nicht zu leicht. Viele Menschen geraten unwissentlich in das Umfeld dieser Delikte.

Inhalte dieser Seite

  1. Was ist Steuerhinterziehung/Steuerbetrug?
  2. Was ist eine versuchte Steuerhinterziehung?
  3. Versuch oder strafbare Vorbereitungshandlung?
  4. Wann liegt ein (vollendeter) Steuerbetrug vor?
  5. Was tun bei Verdacht auf Steuerbetrug?
  6. Wie kommt das Finanzamt einer Steuerhinterziehung auf die Spur?
  7. Wie wird Steuerbetrug bestraft?
  8. Wie kann mir ein Anwalt in diesem Kontext helfen?
  9. Selbstanzeige: eine Lösung für alles?
  10. Fazit
  11. FAQ

1. Was ist Steuerhinterziehung/Steuerbetrug?

Steuerhinterziehung wird auch als Steuerbetrug bezeichnet. Es geht um ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Dabei verkürzt eine Person oder ein Unternehmen aktiv oder durch Unterlassen die Steuer oder erlangt einen sonstigen ungerechtfertigten Steuervorteil. Geregelt ist die Steuerhinterziehung in § 370 der Abgabenordnung (AO).

Die Tat muss vorsätzlich begangen werden, mit Wissen und Wollen des Täters.

2. Was ist eine versuchte Steuerhinterziehung?

Versuchte Steuerhinterziehung oder versuchter Steuerbetrug liegt vor, wenn eine Person bereits zur Tat der Steuerhinterziehung angesetzt hat. In seiner Vorstellung hat er gedacht: So, jetzt geht es los!

Aus verschiedensten Gründen ist die Tat am Ende nicht erfolgreich vollendet worden. Vielleicht wurde die Tat vorher entdeckt, vielleicht hinderten Umstände den Täter der Vollendung. Wichtig ist, dass der Täter bereits begonnen hat, seinen Plan zum Steuerbetrug umzusetzen.

Die versuchte Steuerhinterziehung ist nach § 370 II AO strafbar. Selbst, wenn eine versuchte Steuerhinterziehung aus tatsächlichen Gründen niemals hätte vollendet werden können, kann ein strafbarer Versuch vorliegen. Hier entstehen schwierige Abgrenzungsfragen, die immer im Einzelfall betrachtet werden müssen.

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3. Versuch oder strafbare Vorbereitungshandlung?

Die wichtigste Abgrenzung ist die der versuchten Steuerhinterziehung von einer straflosen Vorbereitungshandlung. Abstrakt gesprochen dauert die vorbereitende Handlung so lange an, wie der Steueranspruch des Staates im Einzelfall bisher nicht konkret gefährdet ist. Auch an dieser Stelle geht es um eine Bewertung der einzelnen Umstände.

Sind beispielsweise für eine spätere Hinterziehung bereits Zahlen rechtswidrig verändert worden und falsche Rechnungen erstellt werden, dauert die Vorbereitungshandlung noch an, solange keine Steuererklärung eingereicht wurde.

Versuchte Steuerhinterziehung: 1.000 EUR?

Grundsätzlich spielt für die Frage, ob ein strafbarer versuchter Steuerbetrug vorliegt, die Höhe des verkürzten Betrages keine Rolle. Jedoch wird bei der Strafzumessung auch bewertet, welcher potenzielle Schaden entstanden ist. Die versuchte Steuerhinterziehung wird beim Strafmaß insgesamt als weniger schwerwiegend im Vergleich mit einer vollendeten Steuerhinterziehung betrachtet.

Ist die eingetretene Gefährdung des Steueranspruchs bei einem Versuch besonders gering, wird dieser Aspekt ebenfalls in die Strafzumessung einfließen.

4. Wann liegt ein (vollendeter) Steuerbetrug vor?

Steuerbetrug liegt vor, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt machen oder relevante Informationen verschweigen, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen zu mindern oder ganz zu umgehen. Typische Beispiele sind:

  • Falsche Angaben über Einkünfte.
  • Das Verschweigen von Einkünften.

Gefälschte Rechnungen, rechtswidrig veränderte Bilanzen können hier ebenso eine Rolle spielen wie eine nicht (rechtzeitig) abgegebene Steuererklärung, wenn Ihnen daraus ein steuerlicher Vorteil entsteht. Eine Verkürzung der Steuern kann bereits dann vorliegen, wenn Steuern nicht rechtzeitig festgesetzt werden können.

Auf der subjektiven Seite des Tatbestandes Steuerhinterziehung spielt der Vorsatz eine besondere Rolle. Sie müssen die Steuern vorsätzlich hinterzogen haben. Eine fahrlässige Steuerhinterziehung wird nicht als Straftat gewertet, sondern als Ordnungswidrigkeit.

Besonders schwierig ist die Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Im ersten Fall nehmen Sie den Erfolg der Tat billigend in Kauf, während Sie im zweiten Fall darauf vertrauen, dass der Erfolg gerade nicht eintritt.

5. Was tun bei Verdacht auf Steuerbetrug?

Das deutsche Steuerrecht ist sehr komplex. Es kennt viele Regeln und Ausnahmen. Bei den Ausnahmen können die Grenzen zu einer Steuerverkürzung und damit Steuerhinterziehung außerordentlich dünn sein. Als steuerlicher Laie können Sie unwissentlich etwas tun oder unterlassen, was den Bereich der (versuchten) Steuerhinterziehung berührt.

Wenn Sie selbst den Verdacht haben, dass Sie möglicherweise unwissentlich in einen Fall von Steuerbetrug verwickelt oder selbst davon betroffen sind, sollten Sie schnell handeln:

  • Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit und dokumentieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben sorgfältig.
  • Konsultieren Sie umgehend einen im Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird Ihnen helfen, die Situation einzuschätzen und geeignete Schritte einzuleiten. Zu den geeigneten Schritten kann beispielsweise eine strafbefreiende Selbstanzeige gehören.
  • In vielen Fällen kann eine proaktive Zusammenarbeit mit dem Finanzamt dazu beitragen, die Strafen zu mildern oder sogar ganz abzuwenden.

Jedoch sollten Sie sich bei der Kooperation mit den Finanzbehörden unbedingt von einem kompetenten Rechtsanwalt im Steuerrecht begleiten lassen. Es kommt im einzelnen Fall sehr darauf an, was Sie den Finanzbehörden in welcher Form mitteilen. Hier können ungeprüfte und unbeabsichtigte Einlassungen zu einem Sachverhalt Ihnen mehr schaden als nützen.

6. Wie kommt das Finanzamt einer Steuerhinterziehung auf die Spur?

Sie haben Zweifel, dass ein (versuchter) Steuerbetrug von den Finanzbehörden bemerkt wird? Hier darf sich niemand zu sicher fühlen.

Das Finanzamt verfügt über verschiedene Instrumente und Methoden zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung:

  • Es vergleicht Daten aus verschiedenen Quellen (etwa Banken) mit den eingereichten Steuererklärungen. Berüchtigt sind Kontrollmitteilungen zwischen den Finanzämtern, mit denen etwa Einnahmen abgeglichen werden.
  • Oftmals erhalten die Behörden Hinweise von Dritten – sei es durch Geschäftspartner, ehemalige Angestellte oder Nachbarn.
  • Das Finanzamt nutzt moderne Softwarelösungen zur Analyse von Auffälligkeiten in den eingereichten Erklärungen.
  • In bestimmten Fällen führt das Finanzamt Außenprüfungen durch, um Unregelmäßigkeiten aufzudecken.

7. Wie wird Steuerbetrug bestraft?

Die Strafen für Steuerbetrug können erheblich variieren und hängen von mehreren Faktoren ab: Je höher der Betrag, desto schwerer wiegt die Tat und desto höher kann das Strafmaß ausfallen.

Wenn jemand bereits wegen ähnlicher Delikte verurteilt wurde, kann dies die Strafe erhöhen. Es wird in diesen Fällen eine Wiederholungsgefahr angenommen.

Wer aktiv mit den Behörden zusammenarbeitet und seine Taten offenlegt, kann oft mit milderen Strafen rechnen.

Die Strafen reichen von Geldbußen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren in besonders schweren Fällen. (§ 370 Abs. 3 AO).

8. Wie kann mir ein Anwalt in diesem Kontext helfen?

Ein Anwalt für Steuerrecht begleitet Sie zum Thema (versuchte Steuerhinterziehung) durch alle Verfahrensschritte.

Der steuerlich spezialisierte Rechtsanwalt kann Unterlagen prüfen und in bestimmten Verfahrensabschnitten Akteneinsicht bei den Behörden führen.

Sie bekommen kompetente Rechtsberatung. Ein Anwalt unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu verstehen und entwirft mit Ihnen eine Strategie, um sich gegen Vorwürfe des Steuerbetrugs zu verteidigen.

Ihr Anwalt wahrt Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden und vertritt Sie in der Korrespondenz den Behörden gegenüber.

In geeigneten Fällen kann er Sie dabei unterstützen, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu verfassen.

Warum zum Anwalt: ein Beispielsfall

X und Y sind zwei Geschäftspartner, die sich durch die Steuerlast besonders beschwert fühlen. Deshalb beschließen sie, einander bei Maßnahmen zu unterstützen, die aus ihrer Sicht die Steuerbelastung senken können. Unter anderem stellen Sie sich Gefälligkeitsrechnungen für Leistungen aus, die nie erbracht worden sind.

Auch verändern sie bestimmte Werte in den Bilanzen widerrechtlich. Während X die entscheidende Steuererklärung mit den falschen Angaben bereits auf den Weg gebracht hat, hat Y die Unterlagen bisher nur bereitgelegt. In seinen Vorbereitungshandlungen gestört wird er durch den Besuch des Steuerfahnders B. Dieser begleitet den Zoll im Bundesland BB bei einem Einsatz im Unternehmen des Y. Hier gab es Hinweise auf Schwarzarbeit und gleichzeitig steuerliche Unregelmäßigkeiten. Bei seinem Besuch entdeckt B Bilanzfälschungen des Y. Die maßgebliche Bilanz war ebenso wie die gefälschten Rechnungen bislang nicht mit der dazugehörigen Erklärung beim Finanzamt eingereicht worden.

Die versuchte Steuerhinterziehung des X wird aufgedeckt. Insbesondere die Bilanzfälschungen werden ohne Weiteres als solche erkannt. X hatte die Steuererklärung bereits eingereicht. Mit Unterstützung eines Anwalts kann es sein, für die (versuchte) Steuerhinterziehung das Strafmaß zu senken. Eine Selbstanzeige kommt nicht mehr infrage, weil die Finanzbehörde X schon auf die Spur gekommen ist und ein Verfahren eingeleitet hat. Ob hier noch ein Versuch anzunehmen ist, ist fraglich. Es kommt auf die weiteren Umstände an.

Hat sich Y bereits strafbar gemacht? Auch wenn B die Bilanzfälschung bei seinem Besuch in dem Unternehmen entdeckt hat, wird man von noch straflosen Vorbereitungshandlungen des Y ausgehen müssen. Versuchter Steuerbetrug kommt bisher nicht infrage. Ob für Y vorsorglich eine Selbstanzeige interessant sein könnte, wird er mit seinem Rechtsanwalt für Steuerrecht klären.

Hier wird sich auch die Frage stellen, ob Y dem X Beihilfe geleistet hat, indem er ihm Gefälligkeitsrechnungen ausgestellt hat. Interessant ist in diesem Fall die Frage, was die Finanzbehörden dem Y nachweisen können. Vielleicht wird Y auch in vollem Umfang auf Anraten seines Anwalts mit den Behörden kooperieren, um eine Strafe zu vermeiden. Das wird X seinerseits auf Drängen seines Anwalts auch tun, sodass sich X und Y gegenseitig belasten.

Es kommt in jedem Fall auf viele Details und Umstände an.

9. Selbstanzeige: eine Lösung für alles?

Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige ist im Steuerrecht an enge Voraussetzungen geknüpft. Hier kommt es auf die genauen Umstände des einzelnen Falles an. Es mag attraktiv erscheinen, wenn versuchter Steuerbetrug am Ende über eine Selbstanzeige ohne Strafe erledigt werden kann. Sie sollten sich jedoch niemals auf die Möglichkeit der Selbstanzeige verlassen.

Wichtig ist außerdem, dass Sie mit einem (versuchten) Steuerbetrug so schnell wie möglich anwaltliche Unterstützung suchen. Der Rechtsanwalt für Steuerrecht ist der erste Ansprechpartner!

Suchen Sie jetzt unverzüglich anwaltliche Beratung und Unterstützung bei mir, wenn Sie mit einer (versuchten) Steuerhinterziehung in Berührung kommen oder zu kommen glauben. Der Zeitfaktor kann für bestimmte vorbeugende Maßnahmen wie die strafbefreiende Selbstanzeige entscheidend sein. Machen Sie keine Aussagen ohne rechtsanwaltliche Beratung, wenn bereits Verfahrensschritte gegen Sie eingeleitet worden sind. Meine Kanzlei steht Ihnen auch mit kurzfristigen Terminen zur Verfügung.

10. Fazit

  • Steuerhinterziehung ist strafrechtlich relevant, und bereits der Versuch ist strafbar.
  • Die Abgrenzung zwischen versuchter Steuerhinterziehung und einer straflosen Vorbereitungshandlung ist entscheidend.
  • Bei einer versuchten Steuerhinterziehung hat der Täter bereits zur Tat angesetzt, auch wenn diese nicht vollendet wurde.
  • Die Höhe des hinterzogenen Steuerbetrags spielt keine Rolle für die Strafbarkeit, beeinflusst aber die Strafzumessung.
  • Eine Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen strafbefreiend wirken, sollte jedoch nur mit anwaltlicher Unterstützung eingereicht werden.
  • Falsche Angaben in Steuererklärungen, gefälschte Rechnungen oder verschwiegenes Einkommen sind typische Formen von Steuerhinterziehung.
  • Das Finanzamt nutzt verschiedene Methoden zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung, z. B. Datenabgleiche und Außenprüfungen.
  • Strafen reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen, abhängig vom Ausmaß der Hinterziehung.
  • Ein Anwalt kann bei der Verteidigung und Strategie gegen den Vorwurf der Steuerhinterziehung maßgeblich helfen.

11. FAQ

Was ist Steuerhinterziehung?

Steuerhinterziehung liegt vor, wenn jemand absichtlich falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt macht oder steuerrelevante Informationen verschweigt, um weniger Steuern zu zahlen oder einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu erlangen. Dies kann durch Unterlassen, z.B. durch das Verschweigen von Einkünften, oder durch aktive Täuschung, wie das Einreichen gefälschter Belege, geschehen.

Wann handelt es sich um versuchte Steuerhinterziehung?

Eine versuchte Steuerhinterziehung liegt vor, wenn eine Person bereits aktiv damit begonnen hat, die Tat umzusetzen, die Tat jedoch aus verschiedenen Gründen nicht abgeschlossen wurde. Auch wenn die Tat nicht vollendet wird, bleibt der Versuch strafbar, gemäß § 370 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO).

Was ist der Unterschied zwischen einer versuchten Steuerhinterziehung und einer straflosen Vorbereitungshandlung?

Die Grenze zwischen einem strafbaren Versuch und einer straflosen Vorbereitungshandlung ist oft fließend. Solange der Steueranspruch des Staates noch nicht konkret gefährdet ist, spricht man von einer Vorbereitungshandlung. Erst wenn der Täter mit der Tat konkret beginnt, etwa durch das Einreichen einer manipulierten Steuererklärung, handelt es sich um einen strafbaren Versuch.

Welche Strafe droht bei versuchter Steuerhinterziehung?

Die Strafe für versuchte Steuerhinterziehung hängt vom potenziellen Steuerschaden und den Umständen ab. In der Regel wird der Versuch milder bestraft als eine vollendete Steuerhinterziehung. Es kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren kommen, in besonders schweren Fällen sind sogar bis zu zehn Jahre möglich.

Wie kann das Finanzamt eine Steuerhinterziehung aufdecken?

Das Finanzamt nutzt verschiedene Methoden, um Steuerhinterziehungen aufzudecken, darunter:

  • Abgleich von Daten mit Banken oder anderen Behörden.
  • Kontrollmitteilungen zwischen Finanzämtern.
  • Hinweise von Dritten, z.B. ehemaligen Mitarbeitern oder Geschäftspartnern.
  • Software zur Analyse von Unregelmäßigkeiten.
  • Außenprüfungen.
Kann ich eine Selbstanzeige stellen, wenn ich eine Steuerhinterziehung begangen habe?

Ja, eine Selbstanzeige kann unter bestimmten Voraussetzungen strafbefreiend wirken. Diese muss jedoch rechtzeitig erfolgen, bevor die Tat entdeckt oder ein Verfahren eingeleitet wird. Sie sollten sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen, da die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige komplex sind.

Wie unterscheidet sich bewusste Fahrlässigkeit von bedingtem Vorsatz bei Steuerhinterziehung?

Bedingter Vorsatz bedeutet, dass der Täter den Erfolg der Tat billigend in Kauf nimmt, während bei bewusster Fahrlässigkeit der Täter darauf vertraut, dass die Tat keinen Erfolg haben wird. Diese Unterscheidung ist wichtig, da nur vorsätzliche Steuerhinterziehung strafbar ist.

Was sollte ich tun, wenn ich verdächtigt werde, eine Steuerhinterziehung begangen zu haben?

Konsultieren Sie sofort einen auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt. Legen Sie alle relevanten Unterlagen bereit und vermeiden Sie Aussagen gegenüber den Finanzbehörden ohne rechtlichen Beistand. In manchen Fällen kann eine frühzeitige Kooperation mit den Behörden hilfreich sein.

Welche Rolle spielt ein Anwalt bei versuchter Steuerhinterziehung?

Ein Anwalt unterstützt Sie bei der Prüfung von Unterlagen, gibt Ihnen rechtliche Beratung und hilft Ihnen, eine Strategie zu entwickeln, um sich gegen Vorwürfe zu verteidigen. Er kann Sie auch bei der Erstellung einer Selbstanzeige unterstützen und Ihre Interessen gegenüber den Behörden wahren.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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