Anwalt für Verkehrsrecht Frank Fromm

Unfälle passieren. Zur Regulierung der Schäden sollte man auf einen versierten Anwalt zurückgreifen. Zu kompliziert sind die zu beantwortenden Rechtsfragen im Verkehrsrecht. Dies gilt umso mehr, wenn bei einem Unfall Personen verletzt oder gar getötet wurden.

Fragen der Schuld, der Haftungsverteilung, Schmerzensgeld, Instandsetzungskosten konkret oder fiktiv, Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffung- und Restwert, der Umgang mit Versicherungen: Das alles sind Fragen, die einem schnell den Überblick verlieren lassen.

Deshalb stehe ich Ihnen mit meinen Erfahrungen gern zur Verfügung. Die Handhabung für ist einfach für Sie, denn die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer führe ich für Sie.

Ihr Anwalt für Verkehrsrecht Frank Fromm

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Ihre Vorteile

  • Langjährige Erfahrung auf verschiedenen Rechtsgebieten
  • Seit mehr als 15 Jahren in Teltow ansässig und bekannt
  • Auf Wunsch Beratung beim Mandanten vor Ort
  • Faire und transparente Abrechnung
  • Von Berlin aus gut erreichbar

Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@frankfromm.de

Inhalte dieser Seite

  1. Der Verkehrsunfall – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
  2. Fahrerflucht und mögliche strafrechtliche Konsequenzen
  3. Zu schnell gefahren – Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
  4. Der Bußgeldbescheid im Straßenverkehrsrecht

 

Der Verkehrsunfall – Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Die Teilnahme am Straßenverkehr verpflichtet jeden zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dennoch lassen sich Verkehrsunfälle, bei denen es sich per Definition um ein plötzliches Ereignis handelt, nicht immer verhindern. Zu klären ist neben den möglichen zivilrechtlichen Ansprüchen, ob das Verhalten eines Verkehrsteilnehmers als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat zu werten ist.

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen einen Anwalt? Rufen Sie uns an unter 03328 - 3366-581

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Betroffene sind nicht selten überrascht, wenn sie plötzlich ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft erhalten und strafrechtliche Konsequenzen drohen. In diesen Fällen ist es sehr wichtig, einen Anwalt zu konsultieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Der Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht in der Art der Verhängung einer Strafe. Während nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vorwerfbare Handlungen mit einer Geldbuße geahndet werden, wird bei einer Straftat eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe verhängt. In beiden Fällen kann darüber hinaus auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wobei dieses im Ordnungswidrigkeitenrecht maximal drei Monate betragen darf.

Bei einem strafrechtlichen Fehlverhalten kann neben dem Fahrverbot auch die Fahrerlaubnis entzogen werden, wobei die Dauer im Ermessen des Gerichts steht. Betroffene trifft insbesondere das Fahrverbot besonders hart, da sie auf ihre Mobilität angewiesen sind. Die Praxis zeigt, dass eine individuelle Prüfung des Sachverhalts anzuhalten ist. Das gilt umso mehr, weil die Grenzen der einzelnen Tatbestände oftmals fließend sind.

 

Fahrerflucht und mögliche strafrechtliche Konsequenzen

Nach einem Verkehrsunfall sind Betroffene gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Identität mitzuteilen. Das richtige Verhalten ist für den Unfallverursacher allerdings oftmals gar nicht richtig absehbar.

Haben Sie einen Unfall verursacht und wissen nicht, was Sie jetzt tun müssen?

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Während bei der Anwesenheit des Geschädigten direkt miteinander kommuniziert wird und im Regelfall auch die Polizei verständigt wird, fragen sich Verursacher, wie sie sich in Abwesenheit des anderen Fahrzeugführers zu verhalten haben. Die tatsächlich erforderliche Wartezeit hängt maßgeblich von mehreren Faktoren ab.

Ereignet sich der Verkehrsunfall an einem abgelegenen Ort, gelten andere Maßstäbe als bei einem Zusammenstoß auf einem Supermarktparkplatz. Davon unabhängig ist die Frage der Identitätsfeststellung. Unfallbeteiligte müssen sich als solche auch zu erkennen geben.

Dies erfolgt beispielsweise durch das Hinterlassen der persönlichen Daten an der Windschutzscheibe des beschädigten Pkw. Darüber hinaus ist unbedingt die Polizei sofort über das Geschehen zu informieren.

Das Problem bei der Fahrerflucht besteht allerdings häufig darin, dass Betroffene den Unfall gar nicht bemerkt haben, wobei dies tatbestandliche Voraussetzung ist. Die Konsequenzen sind in diesen Fällen dennoch gravierend. Denn neben dem Strafmaß riskieren Unfallflüchtige auch ihren Führerschein sowie ihren Versicherungsschutz.

Daher ist es dringend empfehlenswert, sich in einem derartigen Verfahren nicht gegenüber der Polizei zu äußern, sondern direkt anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Zu schnell gefahren – Was droht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Eine kleine Unachtsamkeit und schon ist es passiert. Sobald der rotorangene Blitz wahrgenommen wird, richten Autofahrer ihren Blick zunächst auf das Tachometer. Welche Strafe sie zu erwarten haben, hängt zum einen davon ab, ob innerorts oder außerorts zu schnell gefahren worden ist. Zum anderen hängt es davon, in welcher Verkehrszone die Geschwindigkeitsüberschreitung begangen wurde.

Sind Sie zu schnell gefahren und benötigen einen Anwalt? Rufen Sie uns an unter 03328 - 3366-581

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Die eigentliche Strafe wird anhand einer entsprechenden Tabelle gebildet. Daran orientiert sich die zuständige Verkehrsbehörde. Bei kleinen Verfehlungen erwartet den Temposünder regelmäßig eine Geldbuße.

Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit hingegen deutlich überschritten, drohen häufig auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Viele Menschen sind auf ihren Führerschein aus beruflichen Gründen angewiesen.

Insbesondere bei Grenzfällen sollte daher mithilfe eines Anwalts gegen den Bescheid Einspruch erhoben werden. Messungen haben gezeigt, dass bis zu 80 % der Radarkontrollen fehlerhaft sind, da vor allem mobile Geräte die Geschwindigkeit nicht ordnungsgemäß aufzeichnen.

Aufgrund der Form- und Fristvorschriften sollte für das Widerspruchsverfahren ein Anwalt beauftragt werden, um auch bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung den Sachverhalt umfassend rechtlich zu würdigen.

 

Der Bußgeldbescheid im Straßenverkehrsrecht

Das Bußgeld ist im Ordnungswidrigkeitenrecht die häufigste Sanktionierung. Mit dem Bußgeldbescheid wird dem Täter nicht nur der Vorwurf mitgeteilt, sondern zugleich auch die Strafe festgelegt. Zuständig sind hier die Verwaltungsbehörden, denen der Gesetzgeber eigenes Ermessen bei der Festlegung der Bestrafung eingeräumt hat.

Haben Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten?

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Es handelt sich letztlich um vergleichsweise geringfügige Gesetzesverstöße, die gerade noch nicht mit dem Unrechtscharakter im Strafrecht zu vergleichen sind. Allerdings gelten bei der Prüfung ähnliche Maßstäbe. Beispielsweise muss der Täter ebenfalls rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben.

Es ist daher empfehlenswert, den Tatvorwurf genau zu prüfen. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch zu erheben. Die Verwaltungsbehörde hat nun zwei Möglichkeiten: Entweder sie nimmt den Bescheid zurück oder sie leitet das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weiter.

Laut der Statistik ist etwa jeder zweite Bescheid fehlerhaft. Insbesondere bei Radarkontrollen kommt es immer wieder zu Messfehlern, so dass Betroffene nicht nur das Recht haben Einspruch zu erheben, sondern dieses auch unbedingt nutzen sollten. Ungeprüft sollte das Bußgeld in den allermeisten Fällen nicht an die Verwaltungskasse überwiesen werden, zumal dies einem Schuldeingeständnis gleichkommt.

Über Frank Fromm

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist die Kanzlei im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht und Strafrecht tätig. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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