Steuerfahndung Durchsuchung: Führt die Steuerfahndung eine Durchsuchung von Privatwohnungen oder Geschäftsräumen durch, ist dies für die Betroffenen – insbesondere für die Familienangehörigen – meist eine sehr unangenehme bis dramatische Situation.

Steuerfahndung Durchsuchung

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Die Steuerfahndung dringt mit der Durchsuchung unangekündigt und meist in den frühen Morgenstunden in die Privatsphäre des Betroffenen und seiner Familie ein. Gerade wegen dieser Extremsituation sollte man wissen, wie man richtig reagiert und welches Verhalten man auf jeden Fall vermeiden sollte. Das oberste Gebot lautet: Ruhe bewahren, Redseligkeit in jedem Fall vermeiden und zurückhaltend, aber konstruktiv mitarbeiten!

Doch warum führt die Steuerfahndung überhaupt eine Durchsuchung bei einem Steuerpflichtigen durch? Und was darf die Steuerfahndung dabei nicht?

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Frank Fromm über die Durchsuchung der Steuerfahndung, den Ablauf der Durchsuchung und wie sich Betroffene verhalten sollten.

Inhalte dieser Seite

1. Wie verhalte ich mich, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?
2. Steuerfahndung Durchsuchung: Wie läuft sie ab?
3. Wann macht das Finanzamt eine Hausdurchsuchung?
4. Was darf die Steuerfahndung nicht?
5. Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

1. Wie verhalte ich mich, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

Wenn die Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss an der Tür klingelt, herrscht bei den Betroffenen – ganz gleich, ob es sich um eine Privatperson oder ein Unternehmen handelt – oft Ratlosigkeit, Hilflosigkeit, Überforderung und vielleicht sogar Panik. Das ist angesichts der Ausnahmesituation für die Betroffenen nur allzu menschlich. Trotz dieser Ausnahmesituation sollte man, auch wenn es schwer fällt, Ruhe bewahren.

Bei Durchsuchungen der Steuerfahndung sind unüberlegte Handlungen, unsachliches Einwirken auf die Durchsuchungsbeamten, freiwillige Herausgabe nicht gesuchter Unterlagen oder Redseligkeit unbedingt zu vermeiden. Das oberste Gebot lautet: Schweigen Sie in jedem Fall so lange, bis Ihr Rechtsanwalt anwesend ist, oder Sie ihn zumindest kontaktieren können! Dies gilt auch für Mitarbeiter oder Familienangehörige. Selbst nichtig wirkende Gespräche können für die Steuerfahnder manchmal zu Hinweisen führen.

Während der Durchsuchung durch die Steuerfahndung dürfen keine Handlungen vorgenommen werden, die den Anschein erwecken könnten, dass Beweismittel vernichtet oder versteckt werden sollen. Dies kann im Zweifel zu einer vorläufigen Festnahme führen. Eine Mitwirkungspflicht besteht hingegen nicht.

Es kann aber sinnvoll sein, der Steuerfahndung die gesuchten Unterlagen oder Beweismittel auszuhändigen. Wenn dies in Absprache mit dem Rechtsanwalt erfolgt, sollte bei der Herausgabe der Beweismittel zu Protokoll gegeben werden, dass dies nicht freiwillig geschieht und der Mitnahme widersprochen wird.

Die Herausgabe der Beweismittel kann langwierige Durchsuchungen vermeiden und verhindert, dass die Steuerfahndung z.B. “zufällig” andere wichtige Unterlagen mitnimmt, die für den Geschäftsbetrieb oder für weitergehende Ermittlungen in einem erweiterten Umfang von Bedeutung sein können.

2. Steuerfahndung Durchsuchung: Wie läuft sie ab?

Die Steuerfahndung wird in der Regel sehr früh an der Tür klingeln und mit der Durchsuchung beginnen wollen. Dies ist in den Sommermonaten ab 4.00 Uhr und in den Wintermonaten ab 6.00 Uhr bis jeweils 21.00 Uhr zulässig. Es ist ratsam, die Tür zu öffnen, da die Steuerfahndung sonst die Möglichkeit hat, die Tür mit Gewalt öffnen zu lassen.

Die Begrüßung der Steuerfahnder kann neutral/freundlich sein und man sollte sich nicht besonders unhöflich oder abwehrend verhalten, aber es sollten unnötige Gespräche, Geständnisse oder Ähnliches vermieden werden. Die Beamten der Steuerfahndung werden sich ausweisen und den richterlichen Beschluss über die Durchsuchung vorlegen. Es ist ratsam, sich die Namen der Beamten zu notieren.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss immer zeigen!

Wird der Durchsuchungsbeschluss nicht vorgelegt, sollte man sich diesen zeigen lassen. Der Durchsuchungsbeschluss sollte dann genau gelesen werden. Aus dem Durchsuchungsbeschluss ist zum einen ersichtlich, welche Räume durchsucht werden dürfen und zum anderen, welche Beweismittel Gegenstand der Durchsuchung sein sollen bzw. aufgefunden werden sollen.

Wurde überhaupt angeordnet, die Wohnung zu durchsuchen? Wurde die Privatwohnung mit der richtigen Adresse angegeben?

Hat das Gericht die Durchsuchung der Wohnung und der Nebenräume angeordnet, so gehören dazu auch die Fahrzeuge, die Keller- und Dachbodenräume, Garagen und Schuppen sowie alle sonstigen Nebenräume. Auch das Datum, an dem der Durchsuchungsbeschluss erlassen wurde, sollte überprüft werden. Ist er älter als 6 Monate, muss man die Durchsuchung nicht hinnehmen.

Kontaktieren Sie ihren Rechtsanwalt/Steuerberater!

Nach dem Lesen des Durchsuchungsbeschlusses sollte man die Steuerfahndung bitten, mit der Durchsuchung zu warten, bis ein Fachanwalt für Steuerrecht oder ein Steuerberater anwesend ist. Die Steuerfahndung kann den Anruf bei einem Rechtsanwalt/Steuerberater zwar überwachen, aber diesen Anruf nicht verbieten. Die Steuerfahndung wird in der Regel auf das Eintreffen des Rechtsanwalts warten, wenn dieser vor Ort ist und an der Durchsuchung teilnehmen kann. Dies muss sie aber nicht.

Die Steuerfahndung beginnt mit der Durchsuchung, wenn der Rechtsanwalt/Steuerberater anwesend ist oder nicht anwesend sein kann. Dabei dürfen die Beamten Schränke und Ähnliches öffnen und unmittelbaren Zwang anwenden. Unmittelbarer Zwang bedeutet, dass die Steuerfahnder auch Behältnisse, Tresore oder verschlossene Schränke zwangsweise öffnen dürfen.

Die Steuerfahndung hat auch das Recht zur Einsichtnahme in Computer. Sollte die Steuerfahndung Ihre Geschäftsräume durchsuchen, kann es sich empfehlen, jedem Steuerfahnder einen Mitarbeiter zur Seite zu stellen, der die Durchsuchung beobachtet, aber nicht behindert. Gespräche zwischen Mitarbeiter und Beamten der Steuerfahndung sind in jedem Fall zu vermeiden!

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Ende der Steuerfahndung Durchsuchung

Hat die Steuerfahndung ihre Durchsuchung beendet, sollte man in jedem Fall um ein ausführliches Verzeichnis bitten, welches die sichergestellten/beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände bezeichnet, wenn man dieses Verzeichnis nicht sowieso schon überreicht bekommt. Dabei sollten Betroffene ausdrücklich erklären, dass sie mit der Mitnahme und Beschlagnahmung der Gegenstände nicht einverstanden sind und sich lediglich der Beschlagnahmung beugen.

3. Wann macht das Finanzamt eine Hausdurchsuchung?

Die Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen ist ein Mittel der Steuerfahndung, wenn der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht. Dies kann z.B. Steuerhinterziehung sein (§ 370 AO). Da insbesondere die Durchsuchung von Privatwohnungen einen Eingriff in die Privatsphäre darstellt, muss die Durchsuchung richterlich angeordnet werden.

Alternativ kann die Durchsuchung auch bei Gefahr im Verzug erfolgen. Dies ist nur dann zulässig, wenn die Steuerfahndung den Erlass des Durchsuchungsbeschlusses nicht abwarten kann oder die Maßnahme gefährdet wäre. Eine solche Maßnahme muss jedoch von den Beamten der Steuerfahndung genau begründet werden. Die Hürden dafür sind sehr hoch.

4. Was darf die Steuerfahndung nicht?

Die Steuerfahndung hat zwei unterschiedliche Aufgaben, aus denen sich auch unterschiedliche Befugnisse ergeben. Zum einen ermittelt die Steuerfahndung im Rahmen des Besteuerungsverfahrens.

Befugnisse der Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren

In dieser Funktion haben die Steuerfahnder die gleichen Befugnisse wie etwa Betriebsprüfer. Dies bedeutet, dass steuerlich relevante Unterlagen angefordert werden können und sich die Beamten auch Unterlagen vorlegen lassen können. Weder Steuerfahnder noch Betriebsprüfer dürfen in dieser Funktion Unterlagen beschlagnahmen und einfach mitnehmen. Der Betroffene kann die Mitnahme verweigern.

Steht ein Steuerfahnder oder Betriebsprüfer des Finanzamts ohne Durchsuchungsbeschluss vor der Tür, um z.B. das häusliche Arbeitszimmer zu kontrollieren, hat er keine Befugnis, die Wohnung gegen den Willen des Betroffenen zu betreten. Ohne vorherige Ankündigung oder die Möglichkeit der schriftlichen Mitwirkung wäre eine solche Kontrolle, wie der Bundesfinanzhof bereits entschieden hat, nicht zulässig.

Befugnisse der Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren

Die zweite Aufgabe der Steuerfahndung ist die Durchführung von Ermittlungen im Rahmen des Steuerstrafverfahrens. Dazu muss allerdings ein Anfangsverdacht für eine Steuerstraftat vorliegen. Dann sind die Befugnisse der Steuerfahndung deutlich erweitert und sie kann z.B. Durchsuchungen durchführen und dabei unmittelbaren Zwang ausüben.

Werden Geschäftsräume durchsucht, ist die Steuerfahndung nicht befugt, Schilder an den Kundenzugangstüren aufzuhängen, um zu verhindern, dass Kunden die Geschäftsräume betreten. Die Beschäftigten dürfen ihre Arbeit fortsetzen, Telefonanrufe durchführen/entgegennehmen oder mit anderen Beschäftigten sprechen. Die Beschäftigten sind nicht verpflichtet, sich in einen Pausenraum zurückzuziehen und sie können das Unternehmen auch verlassen.

Die Steuerfahndung darf Computer und Festplatten beschlagnahmen und Datenkopien anfertigen. Die Betroffenen müssen dafür aber keine Passwörter herausgeben.

Doppelbesteuerungsabkommen verhindern Besteuerung im Ausland und Deutschland

Sollte der Staat, in dem die ausländischen Kapitalerträge erwirtschaftet worden sind, bereits eine Quellensteuer erhoben haben – in Österreich existiert ebenfalls eine Kapitalertragsteuer, wäre es unbillig, in Deutschland noch einmal eine Steuer auf die bereits besteuerten Kapitalerträge zu zahlen. Um dies zu vermeiden, gibt es sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und rund 80 ausländischen Staaten.

Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass z.B. ausländische Kapitalerträge oder ein Arbeitseinkommen, welches außerhalb Deutschlands erwirtschaftet wurde, im Ursprungsland und in Deutschland sozusagen zweimal besteuert werden. Dafür können Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welchem Land die Besteuerung zusteht oder welche Verrechnungs- oder Anrechnungsregeln bestehen.

In Österreich werden beispielsweise Bankzinsen mit 25% und sonstige Kapitalerträge wie Dividenden mit 27,5% Kapitalertragsteuer besteuert. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen findet eine Verrechnung der bereits in Österreich gezahlten Steuern in Höhe von 15 Prozentpunkten der Steuer mit der deutschen Kapitalertragsteuer statt.

5. Wann wird die Steuerfahndung aktiv?

Die Steuerfahndung wird tätig, wenn Anhaltspunkte für eine Steuerstraftat vorliegen. Dieser Verdacht kann sich z.B. nach einer steuerlichen Außenprüfung/Betriebsprüfung ergeben, aber auch durch (anonyme) Anzeigen oder die Auswertung der vom Staat angekauften Steuer-CDs. Der Verdacht einer Steuerstraftat kann sich auch aus Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter ergeben.

Weitere Informationen zur Anzeige von Steuerhinterziehung finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.

Kontrollmitteilungen werden z.B. im Rahmen von Betriebsprüfungen/Außenprüfungen erstellt und enthalten Angaben zu einer Vielzahl von steuerlich relevanten Sachverhalten (z.B. Honorarzahlungen an freie Mitarbeiter, Provisionszahlungen, mögliche Scheinrechnungen etc.).

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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