Hat man einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung erhalten hat, ist es möglich, gegen diesen Einspruch einzulegen. Der Einspruch kann sich gegen den Tatvorwurf insgesamt, gegen die ausgeworfene Strafe oder gegen einzelne Tatvorwürfe richten.
Will man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, so sind die Fristen sehr kurz. Ab Zustellung des Strafbefehls hat man lediglich 2 Wochen Zeit. Daher sollten sich Betroffene bei Erhalt eines Strafbefehls sehr schnell anwaltlich beraten lassen, wenn sie nicht bereits juristisch vertreten sind.
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Frank Fromm über den Strafbefehl, welche Einspruchsmöglichkeiten es gegen einen Strafbefehl gibt, wann sich ein Einspruch lohnt und ob man den Einspruch auch zurücknehmen kann.
Inhalte dieser Seite
- Welche Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung gibt es im Steuerstrafrecht?
- Was ist ein Strafbefehl?
- Welche Vorteile hat ein Strafbefehl?
- Welche Fristen sind bei einem Strafbefehl zu beachten?
- Strafbefehl Einspruch: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
- Was passiert nach einem Einspruch?
- Kann man den Einspruch zurücknehmen?
- Fazit
1. Welche Möglichkeiten zur Verfahrensbeendigung gibt es im Steuerstrafrecht?
Neben dem Strafbefehl, der ein Strafverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung beendet, gibt es andere Möglichkeiten, ein Strafverfahren ohne öffentliche Hauptverhandlung und damit unter Wahrung der Diskretion zu beenden.
Ein Strafverfahren ist mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen, wenn sich die Schuld des Beschuldigten nicht nachweisen lässt. In diesem Fall wird der Tatverdacht gegen den Beschuldigten entkräftet.
Wurden nur geringfügige Steuervorteile erlangt oder ist der hinterzogene Steuerbetrag gering, kommt auch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit in Betracht (§ 398 AO, § 153 StPO). Eine genaue Wertgrenze des Hinterziehungsbetrages gibt es nicht, sie dürfte aber zwischen 50 Euro und 2.500 Euro liegen (teilweise auch regional unterschiedlich). Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit ist auch bei Steuerhehlerei nach § 374 AO und Begünstigung einer Person nach § 375 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO möglich.
Eine weitere Einstellungsvorschrift ist § 153a StPO. Danach kommt eine Einstellung gegen Erfüllung von Auflagen in Betracht. Erfüllt der Betroffene die Auflage, meist die Zahlung einer Geldauflage, wird von der Erhebung der öffentlichen Klage und der öffentlichen Hauptverhandlung abgesehen. Die Auflage kann auch in einer Geldspende an eine gemeinnützige Organisation bestehen. Die Schuld des Betroffenen muss dabei gering sein.
Daher kommt eine Einstellung gegen Auflagen in der Regel nur bis zu einem hinterzogenen Steuerbetrag von 10.000 Euro in Betracht, wobei sich in der Praxis ein durchaus breiter Verhandlungsspielraum ergibt. Aber: Für diese Form der Einstellung sehen die Mehrzahl der Finanzämter als weitere Voraussetzung die vollständige Zahlung der hinterzogenen Steuern!
2. Was ist ein Strafbefehl?
Im Steuerstrafverfahren wie auch bei anderen Straftaten des allgemeinen Strafrechts ist das oberste Ziel die Einstellung des Verfahrens und die Erlangung von Straffreiheit. Kommt eine Einstellung aber nicht in Betracht, etwa weil das begangene Unrecht zu schwer wiegt, möchte man in der Regel eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht vermeiden.
Daher kann die Möglichkeit, ein Strafverfahren durch Strafbefehl zu erledigen, eine diskrete Möglichkeit sein, eine mögliche Steuerhinterziehung strafrechtlich zu behandeln, da es eben nicht zu einer öffentlichen Hauptverhandlung vor Gericht kommt.
Strafbefehl als Ahnung von leichter bis mittelschwerer Kriminalität
Mit einem Strafbefehl wird einer Person wegen einer Straftat eine Strafe auferlegt. Der Strafbefehl ist dem Strafurteil sehr ähnlich. Der Hauptunterschied zwischen einem Strafbefehl und einem Strafurteil besteht darin, dass bei einem Strafurteil zuvor eine öffentliche Hauptverhandlung stattgefunden hat.
Bei einem Strafbefehl wird über die Strafe und die Strafbarkeit einer Tat in einer Art Verwaltungsverfahren entschieden, bei dem die Öffentlichkeit nicht beteiligt wird. Die Staatsanwaltschaft und der Strafrichter sind jedoch wie bei einem Strafurteil beteiligt.
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Strafverfahren zur strafrechtlichen Ahndung „leichter“ bis mittelschwerer Delikte.
Hinreichende Tatwahrscheinlichkeit für Strafbefehl ausreichend
Hat die Staatsanwaltschaft genügend Erkenntnisse und Beweise gesammelt, um eine mögliche Straftat nachzuweisen, hat sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Ist die Beweislage ausreichend, kann sie Anklage erheben und die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen.
- Die Staatsanwaltschaft kann aber stattdessen einen Strafbefehl beantragen.
Für den Erlass eines Strafbefehls müssen die Beweise für eine mögliche strafbare Handlung nur hinreichend wahrscheinlich sein, d. h. die Strafbarkeit muss nicht mit Sicherheit feststehen, sondern nur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sein.
Einspruch gegen Strafbefehl möglich
Erhält man als Beschuldigter einen Strafbefehl, ist man nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.
Mehr zum Thema Strafbefehl erhalten – was tun? – lesen Sie in diesem Beitrag.
3. Welche Vorteile hat ein Strafbefehl?
Der Hauptvorteil des Strafbefehls liegt darin, dass keine öffentliche Anklage erhoben wird und eine etwaige Steuerhinterziehung rasch und diskret abgewickelt wird. Die Öffentlichkeit, aber auch die Medien und das persönliche Umfeld erfahren nichts von der Steuerhinterziehung.
Der Strafbefehl hat aber noch einen weiteren, nicht zu unterschätzenden Vorteil. Dadurch, dass der Strafbefehl das Steuerstrafverfahren beendet, hat der Beschuldigte sehr schnell Gewissheit über die „Strafe“ bzw. die Rechtsfolge seiner Steuerhinterziehung. Die rasche und abschließende Erledigung der strafrechtlichen Folgen ist daher für den Beschuldigten mit einer deutlich geringeren psychischen Belastung verbunden als bei einem Strafprozess.
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4. Welche Fristen sind bei einem Strafbefehl zu beachten?
Bei einem Strafbefehl sind die Fristen sehr kurz. Will man gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen, hat man dafür nur zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Strafbefehls. Legt man innerhalb der Frist keinen Einspruch ein, wird der Strafbefehl rechtskräftig und die im Strafbefehl genannte Strafe wird akzeptiert. Ein Strafbefehl, gegen den kein Einspruch eingelegt wird, ist rechtlich wie ein Urteil zu behandeln (§ 410 Abs. 3 StPO).
Gegen den Strafbefehl sind zwei Arten des Einspruchs möglich: der beschränkte und der unbeschränkte Einspruch.
- Der beschränkte Einspruch richtet sich nur gegen bestimmte Beschwerdegegenstände des Strafbefehls wie etwa die Höhe der Strafe oder die Strafbemessung.
- Der unbeschränkte Einspruch richtet sich gegen den Strafbefehl insgesamt, also auch gegen den Tatvorwurf.
5. Strafbefehl Einspruch: Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?
Das Strafbefehlsverfahren ist ein Verfahren, in dem nach Aktenlage und ohne Beweisaufnahme entschieden wird. Der Beschuldigte hat in dieser Verfahrensart in der Regel keine umfassende Möglichkeit, sich zu äußern und für ihn günstige oder ihn entlastende Tatsachen vorzutragen. So kann der Beschuldigte häufig nichts zu seinen Einkommensverhältnissen vortragen. Dies kann zu Fehlern in der Strafzumessung, aber auch im Strafbefehl insgesamt führen. Dagegen kann sich ein Einspruch lohnen.
Ein beschränkter Einspruch kann sich daher gegen die Anzahl der Tagessätze, also den Rechtsfolgenausspruch, richten. Wenn man z. B. der Meinung ist, dass das Gericht bestimmte für den Beschuldigten günstige oder ihn entlastende Tatsachen nicht berücksichtigt hat oder diese dem Gericht aufgrund der Besonderheit des Verfahrens nicht bekannt waren, sollte ein beschränkter Einspruch eingelegt werden.
Ein Einspruch gegen die Anzahl der Tagessätze kann sich vor allem dann lohnen, wenn der Strafbefehl eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen vorsieht. Ab einer Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen (ab 91 Tagessätzen) erscheint eine solche Verurteilung in einem Führungszeugnis. Es besteht also die Möglichkeit, z. B. durch das Vorbringen entlastender Umstände, eine derartige Eintragung durch einen Einspruch abzuwenden.
Der Strafbefehl sieht häufig eine Geldstrafe als Sanktion vor. Diese Geldstrafe bemisst sich auch nach dem monatlichen Einkommen des Beschuldigten. Geht das Gericht im Strafbefehl jedoch von einem zu hohen Monatseinkommen aus, führt dies insgesamt zu einer zu hohen Geldstrafe. Dagegen kann ein beschränkter Einspruch eingelegt werden, wenn die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe angegriffen werden soll.
Wird der Tatvorwurf vollständig bestritten, kann gegen den Strafbefehl unbeschränkt Einspruch eingelegt und gegen den gesamten Strafbefehl vorgegangen werden. Dann wird die vorgeworfene Tat, z. B. die Steuerhinterziehung, in ihrer Gesamtheit neu vor Gericht verhandelt.
6. Was passiert nach einem Einspruch?
Der Vorteil des Strafbefehls, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden, entfällt bei Einlegung eines Einspruchs in den meisten Fällen. Der Einspruch führt zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, wenn er rechtzeitig eingelegt wird. Auch bei einem beschränkten Einspruch findet in aller Regel eine mündliche Hauptverhandlung statt. Verhandelt wird jedoch nur über die im Einspruch beanstandeten Beschwerdepunkte, wie z. B. die Anzahl der Tagessätze oder einzelne Schuldvorwürfe.
Richtet sich der Einspruch nur gegen die Höhe der Tagessätze, kann auch ohne Hauptverhandlung im schriftlichen Verfahren entschieden werden. Dazu müssen der Angeklagte, sein Verteidiger und die Staatsanwaltschaft zustimmen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).
Eine Hauptverhandlung findet auch dann nicht statt, wenn das Gericht das Verfahren nach §§ 153 ff. StPO einstellt, z. B. durch Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO. Eine solche Einstellung kann z. B. durch den Strafverteidiger des Beschuldigten angeregt werden.
7. Kann man den Einspruch zurücknehmen?
Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Dazu bedarf es weder der Zustimmung der Staatsanwaltschaft noch des Gerichts. Soll der Einspruch nach Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden, ist die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich.
Strafbefehl Einspruch: Fazit
- Gegen einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.
- Im Steuerstrafrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung, darunter die Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts und die Einstellung wegen Geringfügigkeit.
- Der Strafbefehl ermöglicht eine diskrete Beendigung des Strafverfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung und gibt dem Beschuldigten Gewissheit über die Strafe.
- Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl ist möglich und kann sich lohnen, insbesondere wenn es um die Anzahl der Tagessätze oder die Höhe der Geldstrafe geht.
- Ein Einspruch kann sich auch dann lohnen, wenn man ansonsten aufgrund der im Strafbefehl verhängten Strafe (ab 91 Tagessätzen) ein Führungszeugniseintrag erhalten würde.
- Der Einspruch führt in den meisten Fällen zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, es sei denn, er richtet sich nur gegen die Höhe der Tagessätze.
- Der Einspruch kann bis zum Beginn der Hauptverhandlung zurückgenommen werden. Nach Beginn der Hauptverhandlung kann der Einspruch nur noch mit Zustimmung des Gerichts und der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden.
Warum Frank Fromm?
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