Die meisten Menschen sind ganz froh darüber, dass sie mit dem Strafrecht nur vergleichsweise selten in Kontakt kommen. Umso größer kann allerdings der Schock sein, wenn das Amtsgericht einen Strafbefehl zustellt.

Doch Panik ist immer ein schlechter Ratgeber: Ein Strafbefehl bedeutet noch kein (endgültiges) Urteil. Stattdessen sollten Sie die Ruhe bewahren und schnellstmöglich mit einem erfahrenen Anwalt Kontakt aufnehmen.

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1. Strafbefehl: Was bedeutet das?

Ein Strafbefehl ist das summarische Ergebnis eines Verfahrens vor dem Amtsgericht, bei dem keine Hauptverhandlung stattfindet. Der entscheidet also auf Antrag der Staatsanwaltschaft rein nach Aktenlage.

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Dabei muss das Gericht nicht von der Schuld des Täters überzeugt sein, um einen Befehl auszustellen.

Es reicht aus, dass die Schuld wahrscheinlich ist.

Sollten Sie also einen Strafbefehl im Briefkasten haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Gericht sie für schuldig hält.

Ein Einspruch ist daher nicht von vorneherein aussichtslos, sondern hat oftmals gute Chancen.

Die  festgelegte Strafe wird mithilfe der sogenannten Geständnisfiktion festgelegt.

Es wird also angenommen, dass der Beschuldigte die Tat zugegeben hat – auch wenn tatsächlich kein Geständnis vorliegt. Dafür wird das Strafmaß entsprechend reduziert.

Das Strafbefehlsverfahren kommt bei kleineren Straftaten in Betracht, in welchem als Strafe eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr -ausgesetzt zur Bewährung- in Aussicht steht.

Ein Strafbefehl bedeutet allerdings noch kein endgültiges Urteil. Vielmehr handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, dass nur rechtswirksam wird, wenn alle Parteien zustimmen.

Aber Vorsicht: Die Zustimmung muss nicht ausdrücklich erfolgen. Vielmehr reicht es aus, wenn Sie nach Erhalt des Befehls innerhalb der festgesetzten Frist von nur 14 Tagen nach Zustellung gegen diesen keinen Einspruch einlegen.

Wenn Sie also entsprechende Post vom Amtsgericht erhalten, sollten Sie zeitnah einen Anwalt aufsuchen und die weitere Vorgehensweise besprechen. Erfolgt ein fristgerechter Einspruch^^ kommt es zur Hauptverhandlung.

2. Wie kommt es zu einem Strafbefehl?

Grundlage ist eine vermutete Straftat, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft ermittelt. Hält die Staatsanwaltschaft eine Person für den wahrscheinlichen Täter und eine Hauptverhandlung für nicht notwendig, kann sie beim Amtsgericht einen Erlass beantragen.

Der zuständige Richter schaut sich die Akten dann an und bildet sich auf dieser Grundlage ein eigenes Urteil. Hält der Richter die Tatbegehung durch diese Person oder die Schuld für nicht wahrscheinlich, wird der Antrag abgelehnt. Folgt er allerdings der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wird der Befehl erlassen und zugestellt.

Darin ist auch bereits die Höhe der Geld- oder Freiheitsstrafe vermerkt. Die Geldstrafe setzt sich zusammen aus der Anzahl der sogenannten Tagessätze und der Höhe des einzelnen Tagessatzes. Die Höhe einer Geldstrafe oder die Länge einer Freiheitsstrafe hängt von der Art des Vergehens und von der Schwere der Tat ab. Je schwerer diese ist, desto höher die Zahl der Tagessätze.

Ein Tagessatz entspricht dabei der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens geteilt durch 30. Oder anders ausgedrückt: 30 Tagessätze bedeutet, dass ein Monatsnettoeinkommen gezahlt werden muss.

Unterhaltsverpflichtungen können allerdings von dem zu Grunde liegenden Nettoeinkommen abgezogen werden. Faktisch bedeutet dies aber, dass sich die Höhe der Geldstrafe nach dem Verdienst und der individuellen Leistungsfähigkeit richtet.

3. Bedeutet ein Strafbefehl eine Vorstrafe?

Welche weiteren Auswirkungen dieser hat, hängt ebenfalls von der Anzahl der Tagessätze ab. Denn bei einer Strafe von mehr als neunzig Tagessätzen erfolgt eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis – sie wird faktisch als Vorstrafe sichtbar.

So verlangen beispielsweise Arbeitgeber vor der Einstellung oft das polizeiliche Führungszeugnis. Es kann daher sinnvoll sein, dagegen vorzugehen, um die Zahl der Tagessätze unter den Grenzwert von 90 zu senken. Beraten Sie sich dazu am besten möglichst zeitnah mit einem erfahrenen Anwalt.

Davon unabhängig ist hingegen das Bundeszentralregister. Dort werden alle gerichtlichen Verurteilungen eingetragen – also auch ein rechtswirksamer Strafbefehl. Die Eintragung dort ist allerdings in der Regel nur relevant, wenn Sie erneut vor Gericht stehen.

Insbesondere bei einschlägig vorbelasteten Personen kann dann ein höheres Strafmaß festgesetzt werden. In das Bundeszentralregister werden alle Strafbefehle eingetragen unabhängig von der Anzahl der Tagessätze.

4. Was kann ich gegen einen Strafbefehl tun?

Ein Strafbefehl ist noch kein Urteil, sondern ein Angebot des Gerichts. Wenn Sie mit der festgelegten Strafe einverstanden sind, müssen Sie nichts weiter tun, als das Geld zu überweisen. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Dabei gibt es zwei verschiedene Varianten:

1. Der Einspruch gegen die Höhe des Tagessatzes. Manchmal wird bei der Berechnung der Tagessätze ein falsches Nettoeinkommen zugrunde gelegt oder die Unterhaltspflicht für Kinder nicht berücksichtigt. Richtet sich der Einspruch gegen diesen Punkt, müssen Sie die entsprechenden Nachweise einreichen. Der Tagessatz wird dann korrigiert, die Verurteilung bleibt aber bestehen.

2. Der unbeschränkte Einspruch. In diesem Fall lehnen Sie den Strafbefehl komplett ab und es kommt zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.

Den Strafbefehl einfach zu ignorieren ist hingegen keine Möglichkeit. Wird dieser rechtskräftig und sie bezahlen das Geld nicht, kann auch ein Haftbefehl beantragt werden. Ein Tagessatz entspricht dann einem Tag im Gefängnis.

5. Wie kann mir ein Anwalt helfen, wenn ich einen Strafbefehl erhalten habe?

Ein erfahrener Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und beurteilen, ob ein Einspruch gegen den Strafbefehl möglich ist. Auf Ihren Wunsch hin wird er den Einspruch dann form- und fristgerecht einlegen und Sie bei Bedarf in der Hauptverhandlung vertreten. Auch wenn Sie den Strafbefehl letztlich akzeptieren, kann Ihnen ein Anwalt weiterhelfen, etwa indem mit der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung ausgehandelt wird.

Sollten Sie also einen entsprechenden gelben Brief des Amtsgerichts im Briefkasten haben, empfiehlt es sich zeitnah zu handeln und Rechtsanwalt Frank Fromm unter der Telefonnummer 03328 – 3366-581 oder der E-Mail-Adresse info@frankfromm.de zu kontaktieren.

 

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Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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