Entdecken Sie in ihrem Steuerbescheid einen Fehler oder haben Sie bei ihrer Steuererklärung selbst etwas vergessen, können Sie – zur Vermeidung des Eintritts von Rechtskraft- den Bescheid angreifen oder Ihre Angaben in der Steuererklärung korrigieren, indem Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. 

Mit dem Einspruch wird der Steuerbescheid von der Finanzbehörde bzw. dem Finanzamt erneut vollumfänglich geprüft.

Entdecken Sie in ihrem Steuerbescheid einen Fehler oder haben Sie bei ihrer Steuererklärung selbst etwas vergessen? Wir helfen Ihnen weiter. Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@frankfromm.de

Doch dabei gibt es einige Fallstricke. In diesem Artikel erfahren Sie vom Fachanwalt für Steuerrecht, worauf Sie achten müssen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

 

Inhalte dieser Seite

1. Einspruch Steuerbescheid?
2. Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch? Und was kostet mich das Einspruchsverfahren?
3. In welchen Fällen sollte man Einspruch einlegen?
4. Muss ich eine Steuernachforderung bezahlen, wenn ich Einspruch einlege?
5. Was passiert, wenn ich im Krankenhaus war und keinen Einspruch einlegen konnte?
6. Kann ein Einspruch auch Nachteile bringen?
7. Was passiert nach der Prüfung durch das Finanzamt?
8. Ihr Anwalt ist für Sie da

 

1. Einspruch Steuerbescheid?

Der Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt. Damit stellt z.B. der Einkommenssteuerbescheid ein Bescheid ganz ähnlich wie Bescheide z.B. der Bundesagentur für Arbeit, der Familienkasse oder der Krankenkasse dar

Gegen einen Bescheid der Krankenkasse kann man, wenn man damit nicht einverstanden ist, Widerspruch einlegen. 

Gegen den Bescheid des Finanzamtes, z.B. gegen den Einkommenssteuerbescheid,ist dagegen nicht der Widerspruch, sondern der sogenannte “Einspruch” statthaft.

Grund dafür ist, dass die Abgabenordnung hierfür eine spezielle Regelung vorsieht.

347 Abs. 1 der Abgabenordnung normiert hierfür den Begriff des Einspruchs. Im Grunde sind dies aber nur begriffliche Unterschiede, da die Finanzbehörde die Einlegung eines Rechtsbehelfs immer in Hinblick auf das erkennbare Rechtsschutzziel des Steuerpflichtigen auszulegen hat. Die Verwendung einer falschen Begrifflichkeit ist also grundsätzlich unbeachtlich.

Allerdings gibt es bei einem Einspruch gegen den Steuerbescheid einige Besonderheiten, die man beachten sollte.

Etwa, dass der Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat bzw. die Vollziehung des Steuerbescheides grundsätzlich nicht gehemmt wird.

 

2. Wie lange habe ich Zeit für einen Einspruch? Und was kostet mich das Einspruchsverfahren?

Wenn Sie einen Steuerbescheid per Post oder über das Elster-Portal (Elektronische Steuererklärung) bekommen, sollten Sie sich nicht unendlich Zeit lassen diesen Bescheid zu überprüfen. 

Für die Einlegung eines Einspruchs haben Sie nach dessen Bekanntgabe, einen Monat Einspruch einzulegen. 

Die Abgabenordnung fingiert, dass ein Steuerbescheid spätestens drei Tage nach dessen Erstellung zugegangen ist, so dass die Frist zur Einlegung eines Einspruchs einen Monat und drei Tage nach dem Datum des Steuerbescheides endet. Dies gilt natürlich dann nicht, wenn Ihnen der Steuerbescheid tatsächlich später zugegangen ist, als die 3-Tage-Fiktion.  Fällt das Fristende auf einen Sonntag oder einen Feiertag gilt der nächste Werktag als Fristende.

Die Kosten eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid

Der Einspruch, den man gegen den Steuerbescheid einlegt, ist generell kostenlos. Lassen Sie sich allerdings von einem Steuerberater oder einem Fachanwalt für Steuerrecht dabei vertreten, fallen für deren Vertretung Kosten an.

 

3. In welchen Fällen sollte man Einspruch einlegen?

Haben Sie ihre Steuererklärung etwa selbst mit einer Steuer-Software erstellt, durch einen Lohnsteuerhilfeverein oder durch einen Steuerberater erstellen lassen, bekommen Sie meist eine Information wie hoch die Steuererstattung oder Steuernachforderung ausfallen wird. 

Weichen diese Zahlen von dem Ergebnis in dem Steuerbescheid ab, sollte geprüft werden, warum das Finanzamt so entschieden hat. Der Steuerbescheid enthält hierzu zum einen die Berechnungsgrundlagen und zum anderen Erläuterungen zur Steuerfestsetzung. 

Ob die Besteuerungsgrundlagen, Erläuterungen und Entscheidungen des Finanzamtes plausibel und richtig sind, kann zumeist nur ein Steuerberater oder ein Fachanwalt für Steuerrecht bewerten. 

Wenn sich herausstellen sollte, dass das Finanzamt möglicherweise einen Fehler gemacht hat, Sie steuermindernde Angaben oder sogar steuerpflichtige Einnahmen vergessen  oder man mit der Entscheidung aus anderen Gründen nicht einverstanden ist, sollte man Einspruch einlegen. Gibt man beispielsweise Mieteinnahmen oder ausländisches Kapital nicht, unzureichend oder falsch an, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden.

 

4. Muss ich eine Steuernachforderung bezahlen, wenn ich Einspruch einlege?

Wenn Ihnen ihr Steuerberater eine Steuerrückerstattung prognostiziert hat und Sie stattdessen vom Finanzamt eine Nachforderung erhalten haben, also Steuern nachzahlen sollen, wird die festgesetzte Zahlungsverpflichtung auch von einem Einspruch erst einmal nicht berührt

Das heißt, selbst wenn Sie einen Einspruch einlegen, muss die Nachforderung erstmal bezahlt werden. Der Einspruch hat an sich nämlich keinen sog. Suspensiveffekt, d.h. die festgesetzten Folgen des Bescheides treten erst einmal ein, der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hemmt Wirkung des Steuerbescheides

Um diese Folgen des Steuerbescheides nicht eintreten zu lassen, also z.B. eine Steuernachzahlung zu leisten, gibt es die Möglichkeit,  zusammen mit dem Einspruch einen Antrag auf  Aussetzung der Vollziehung zu stellen.

Durch die gewährte Aussetzung der Vollziehung erhält der Einspruch die aufschiebende Wirkung, die bei vielen anderen Widersprüchen gegen Verwaltungsakte bereits dem Rechtsmittel selbst innewohnen. Anders als beim Einspruch ist der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung immer zu begründen, diese wird gewährt, wenn mehr dafür spricht, dass der Steuerbescheid und die sich daraus ergebende Zahlungspflicht bei einer summarischen Prüfung fehlerhaft ist, als nicht.  

 

5. Was passiert, wenn ich im Krankenhaus war und keinen Einspruch einlegen konnte?

Haben Sie die Frist zur Einlegung eines Einspruchs verpasst, bleibt Ihnen in den meisten Fällen nichts Anderes übrig als die Folgen des Steuerbescheides und seiner möglichen Fehler zu akzeptieren. 

Waren Sie als Adressat des Steuerbescheides jedoch ohne Verschulden daran gehindert den Einspruch einzulegen, in dem Sie z.B. im Krankenhaus behandelt wurden, dann kann man Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

Die Verhinderung durch einen längeren Krankenhausaufenthalt muss dann in jedem Fall unverzüglich –in der Regel innerhalb einer Woche nach Wegfall der Hinderung- die versäumte Handlung – Einlegung des Einspruchs – nachgeholt und Wiedereinsetzungsantrag gestellt werden.

 

6. Kann ein Einspruch auch Nachteile bringen?

Wenn Sie gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegen oder durch ihren Rechtsanwalt einlegen lassen, wird der ganze Steuerbescheid geprüft. Entdeckt das Finanzamt dabei Fehler, die sich möglicherweise unrechtmäßig zu ihren Gunsten ausgewirkt haben, werden diese auch korrigiert. 

Das heißt, ein Einspruch kann auch eine sog. Verböserung (reformatio in peius) bewirken. Dies bedeutet, dass durch den Einspruch sich das Ergebnis auch zu ihren Lasten verschlechtern kann. Sollte das Finanzamt bei seiner Prüfung solche Fehler entdecken, die zu einer Verböserung führen würden, wird das Finanzamt Sie darüber informieren. 

Da ein Einspruch allerdings auch zurückgenommen werden kann, besteht die Möglichkeit, in einigen steuerlichen Fällen  nach dieser Information die Verböserung durch die Rücknahme des Einspruchs zu umgehen. Auch hierauf wird das Finanzamt hinweisen. 

Dies gilt aber nur solange, wie die Korrekturvorschriften der Abgabenordnung nicht eine zwingende Korrektur des Steuerbescheides vorschreiben (z.B. Rücknahme oder Widerruf eines rechtswidrigen Bescheides).

 

7. Was passiert nach der Prüfung durch das Finanzamt?

Wenn das Finanzamt ihren Einspruch erhalten und den Steuerbescheid geprüft hat, gibt es mehrere vorstellbare Möglichkeiten: Entweder das Finanzamt gibt Ihnen Recht und ändert den Steuerbescheid. Dann war der Einspruch erfolgreich.

 Es ist aber auch möglich, dass das Finanzamt ganz oder teilweise an seiner Auffassung festhält und nichts an dem Bescheid ändert. Dies kann man so hinnehmen oder dagegen Klage beim Finanzgericht erheben.

 

Ihr Anwalt ist für Sie da

Der Einspruch und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung halten viele Fallstricke bereit.

 Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns und überlassen Sie Einspruch und Antragstellung Ihrem Fachanwalt. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine Mail.

 Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und kümmern uns gerne um die korrekte Abwicklung von Einspruch, Aussetzung der Vollziehung und einer möglichen Klage.

 

 

 

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

03328 – 3366-581
info@frankfromm.de

Bildquellennachweis: © Boris Zerwann / PantherMedia