Sie haben einen Säumniszuschlag durch das Finanzamt erhalten?

Dann ist die Steuerbehörde der Meinung, dass eine bestimmte Frist – beispielsweise für die Abgabe der Steuererklärung

Zuschlagszahlung Finanzamt

Haben Sie einen Säumniszuschlag erhalten? Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581. Wir helfen Ihnen!

oder die Nachzahlung von Steuern – nicht eingehalten wurde.

Das kann für Sie gleich zwei Probleme bedeuten: Zum einen sollten Sie nun die Abgabe der geforderten Dokumente beziehungsweise Verbindlichkeiten umsetzen. Zum anderen haben Sie auch den Säumniszuschlag des Finanzamts zu bezahlen.

Doch bei beiden Dingen stehen oft hohe Summen auf dem Spiel. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob die Forderungen durch das Finanzamt wirklich rechtmäßig sind, sollten Sie für die Prüfung des Sachverhalts einen ausgewiesenen Spezialisten beauftragen.

In unserer Kanzlei in Teltow werden Sie durch den Fachanwalt für Steuerstrafrecht bestens betreut.

Inhalte dieser Seite

1. Für Privatleute und Unternehmen relevant
2. Spezialist für Steuerrecht ist das A und O
3. Was kann der Fachanwalt leisten?
4. Was wir für Sie tun können
5. Unsere Lösungen für Sie
6. Jetzt Termin in Teltow vereinbaren

1. Für Privatleute und Unternehmen relevant

Der Säumniszuschlag durch das Finanzamt ist eine Maßnahme, die sowohl einen Privatmann als auch eine Firma betreffen kann.

In seiner Höhe ist der Säumniszuschlag durch das Finanzamt unterschiedlich, denn er hängt von diversen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem die Ausprägung der Fristüberschreitung und die Höhe der Summe, die Sie dem Finanzamt schulden.

Meist ist es so, dass der Zuschlag insbesondere für die Unternehmen besonders unangenehm ausfällt, da diese auch ein höheres Steuervolumen zu bewältigen haben.

Für sie ist es wichtig, den Zuschlag idealerweise zu annullieren oder zumindest zu minimieren, aber auch zu lernen, mit welchen Methoden ein solcher Säumniszuschlag durch das Finanzamt auch vermeidbar wird.

2. Spezialist für Steuerrecht ist das A und O

Es spielt keine Rolle, ob Sie in Teltow Unterstützung durch den Fachmann bei einem privaten oder einem beruflichen Säumniszuschlag durch das Finanzamt brauchen – das Steuerrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist komplex und für den Laien sind die vielen (und sich ab und zu auch ändernden) Regelungen kaum zu überblicken.

Mit einem Experten für das Steuerrecht haben Sie den Partner, mit dem der Säumniszuschlag durch das Finanzamt richtig behandelt wird. Und das ist wichtig. Denn nun gilt es, Fehler zu vermeiden und den Zuschlag nicht noch höher zu machen.

Mit einem Spezialisten in diesem Rechtsgebiet wird Ihnen die Rechtssicherheit rund um das unangenehme, aber wichtige Steuerthema geschaffen.

3. Was kann der Fachanwalt leisten?

Ein klassischer Rechtsanwalt, der zahlreiche Rechtsgebiete in seinem Leistungsspektrum hat, ist seinen Mandanten natürlich ein komfortabler Partner bei vielen Sachverhalten mit rechtlicher Relevanz.

Doch der Fachanwalt bietet eine besondere Expertise in seinem speziellen Rechtsgebiet, die Sie nutzen sollten. Ein Fachanwalt für Steuerrecht / Steuerstrafrecht hat eine umfassende Weiterbildung in diesem Bereich und eine Vielzahl von Fällen erfolgreich abgewickelt.

Er kennt die Tücken des Steuerrechts und ist für Sie der Partner, der Ihren Fall professionell und präzise behandeln wird. Sie haben somit die Rechtssicherheit, die im Umgang mit den Steuerbehörden essentiell ist.

4. Was wir für Sie tun können

Der Start in unserer Kanzlei in Teltow ist die genaue Bewertung der Sachlage. Zunächst schildern Sie unserem Experten für Steuerstrafrecht alles, was rund um den Säumniszuschlag wichtig sein könnte.

Nun erfolgt eine genaue Prüfung durch unsere Profis. Manchmal ist es tatsächlich sogar so, dass der Zuschlag in seiner Erhebung gar nicht rechtens gewesen ist. Manchmal ist auch die Höhe des Zuschlags nicht richtig berechnet.

In diesem Zusammenhang beraten wir Sie ausführlich und können auch die erforderliche Korrespondenz mit dem zuständigen Finanzamt für Sie übernehmen. Denn auch dabei sind die richtigen Formulierungen unbedingt ratsam, damit die rechtliche Wirkung für Sie optimal gestaltet ist.

5. Unsere Lösungen für Sie

Auch rund um den Säumniszuschlag durch das Finanzamt gilt: In unserer Kanzlei in Teltow liegt uns die maßgeschneiderte Betreuung unserer Mandanten am Herzen. Das bedeutet, dass wir Ihnen keinen pauschalen Standard bieten.

Bei uns gibt es die kluge Lösung, die perfekt zu Ihnen und Ihrem Fall passt. Wir optimieren damit die Auseinandersetzung mit den Finanzbehörden so, dass Sie davon profitieren.

Zudem erhalten Sie durch unsere Experten für das Steuerrecht auch nützliche nützliche Hinweise, mit welchen Mitteln Sie den Zuschlag für eine Versäumnis von Zahlungen oder das Einreichen von Dokumenten effizient vermeiden.

Der Lohn ist, dass sich der Umgang mit Ihrem Finanzamt mit unserer Unterstützung für Sie entspannter gestalten kann. Für viele unserer Mandanten ist dies ein erfreulicher Zusatzeffekt, den sie schätzen.

6. Jetzt Termin in Teltow vereinbaren

Je besser wir Sie kennenlernen, desto besser können wir Sie natürlich auch beraten. Das gilt auch für den Fachanwalt für Steuerstrafrecht, der seine Spezialisierung für Sie bedarfsgerecht und somit in hoher Effizienz einsetzen kann.

Wir laden Sie deshalb ein, einen Termin für eine Erstberatung in unserer Kanzlei in Teltow zu vereinbaren. Diese Beratung ist für Sie unverbindlich und bietet Ihnen konkretes Handlungspotenzial, mit dem wir Ihre Problematik optimal lösen. Zudem haben Sie natürlich die Möglichkeit, uns kennenzulernen und Ihr Problem in geschütztem und diskreten Rahmen zu schildern.

Nutzen Sie die Expertise, die Ihnen der Fachanwalt für Steuerstrafrecht in Teltow bieten kann.

Den Termin dazu erhalten Sie durch das freundliche Team in unserer Kanzlei. Wir freuen uns über Ihr Interesse!

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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