Haben Sie eine Anzeige wegen Betrugs laut Steuerrecht erhalten?

Betrug ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Je nach Ausmaß kann er mit empfindlichen Sanktionen verbunden sein. Auch im sozialen Miteinander kann es Sie durchaus isolieren, wenn Sie des privaten oder gewerblichen Betrugs überführt sein sollten.

Anzeige wegen Betrug

Haben Sie eine Anzeige wegen Betrug erhalten? Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581. Wir helfen Ihnen!

Besonders heikel ist es, wenn Ihr Betrugsdelikt dem steuerrechtlichen Themenkreis zuzuordnen ist. Denn es ist insbesondere das Steuerstrafrecht, das mit hohen Summen verknüpft sein kann – sowohl bezüglich der Betrugssummen als auch der Strafen, die dafür beschlossen werden.

Ob schuldig oder nicht – wenn Sie eine Anzeige wegen Betrugs haben, sollten Sie umgehend den spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren.

Der folgende Überblick bietet Ihnen eine erste Zusammenfassung, was der Rechtsanwalt – insbesondere der Spezialist für Steuerstrafrecht – für Sie tun kann.

Bei individuellen Fragen nutzen Sie idealerweise die unverbindliche Erstberatung durch den Experten.

Inhalte dieser Seite

1. Straftaten im Steuerrecht
2. Anzeige wegen Betrugs – Eigenregie kann schaden
3. Konsequenzen aus dem Steuerstrafrecht
4. Was der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht für Sie tut
5. Erstberatung nutzen

1. Straftaten im Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein hoch komplexes Rechtsgebiet. Es kann durchaus sein, dass Sie eine Straftat im Steuerrecht begangen haben und dies nicht mit Absicht war.

Doch auch im Steuerrecht werden Ihnen relevante Strafen nicht erlassen, wenn Sie keine Kenntnis davon hatten, dass etwas nicht erlaubt ist.

Es ist für den steuerrechtlichen Laien – insbesondere im Unternehmensbereich mit den hohen Steuersummen – also wirklich das A und O, seine Steuersachen mit der Unterstützung durch einen Spezialisten abzuwickeln. Das gilt natürlich auch dann, wenn Sie eine Anzeige wegen Betrugs haben sollten.

Auch in diesem Zusammenhang ist Eigenregie etwas, was wirklich nicht ratsam ist.

2. Anzeige wegen Betrugs – Eigenregie kann schaden

Wenn eine Anzeige wegen Betrugs besteht, bedeutet das, dass die Behörden bereits Kenntnis von einer Unregelmäßigkeit bei der Steuerbearbeitung haben. Häufig handelt es sich dabei um Mittel, mit denen die Steuerlast herabgesetzt werden kann.

Dazu gibt es zwei grundsätzliche Möglichkeiten.

Entweder haben Sie die steuerpflichtige Summen bei der Steuererklärung nicht korrekt angegeben oder Sie haben bei den Abzugsmöglichkeiten, die gesetzlich möglich sind, falsche Angaben gemacht.

Beides ist Betrug.

Sie können sich weder herausreden noch Unwissenheit geltend machen. Doch jede Aussage, die Sie in Ihrem Steuerstrafverfahren machen, kann zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.

Es ist also besser, umgehend den Anwalt einzuschalten, der Sie professionell und präzise vertreten kann. je eher Sie ihn konsultieren, desto effizienter kann er seinen Einsatz für Sie auch gestalten.

Ungünstige Aussagen, die Sie in Eigenregie getätigt haben, wird auch der Experte nicht komplett revidieren können.

3. Konsequenzen aus dem Steuerstrafrecht

Sollte die Anzeige wegen Betrugs dazu führen, dass Sie rechtskräftig verurteilt werden, kann dies eine ganze Reihe von unangenehmen Konsequenzen für Sie haben.

Zunächst ist es natürlich so, dass Sie eventuell veruntreute Summen – gegebenenfalls mit Säumniszuschlägen – nachzuzahlen haben. Die Strafen, die Sie für diese Steuerhinterziehungen erhalten, können ein unterschiedliches Ausmaß haben.

Es macht beispielsweise einen Unterschied, ob Ihnen nachgewiesen werden kann, dass Sie den Betrug mit krimineller Energie geplant und durchgeführt haben. Die Strafen können sowohl monetär ausgerichtet sein als auch als Haftstrafe ausgesprochen werden.

Sollten Sie den Betrug im Rahmen der Führung und Besteuerung eines Unternehmens begangen haben, können diese Strafen mit einer Insolvenz verbunden sein. Auch wenn es nicht zur Insolvenz kommt, ist mindestens die Seriosität Ihres Betriebs beeinträchtigt, was im Wettbewerb für Sie nachteilig sein wird.

Konsultieren Sie also unbedingt den Rechtsanwalt.

4. Was der Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht für Sie tut

Ihr Start beim spezialisierten Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht ist eine solide Erstberatung.

Es ist wichtig, dass Sie dem Juristen alle mit der Straftat in Zusammenhang stehenden Details sagen. Dies ist die Basis für die optimale Behandlung Ihrer Anzeige wegen Betrugs. Auch alle Ihre Fragen rund um den Fall werden geklärt, wenn dies möglich ist.

Rund um die Rechtsaussichten kann nicht immer eine solide Einschätzung erfolgen. Der Steuerstrafrechtler wird für Sie eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln, die die Strafanzeige entweder erledigt oder das Strafmaß optimal gestaltet.

Viele Mandanten thematisieren in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, eine Strafbefreiung durch Selbstanzeige zu erwirken.

Doch dies ist nicht möglich, wenn bereits eine Kenntnis des Betrugs bei den Steuerbehörden relevant ist. Das A und O ist auch, dass Sie keine Aussagen gegenüber den Steuerbehörden tätigen.

Alle relevanten Aussagen wird der Fachanwalt für Sie erledigen.

5. Erstberatung nutzen

Die Erstberatung bei spezialisierten Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht ist der beste Start, wenn Sie eine Anzeige wegen Betrug zu verhandeln haben.

Ein solches Erstgespräch wird Ihnen zeitnah ermöglicht. Es ist für Sie unverbindlich und selbstverständlich absolut diskret. Vereinbaren Sie Ihren Termin.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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