Der Grundfreibetrag stellt ein steuerrechtliches Instrument dar. Er stellt sicher, dass die Steuern das zum Lebensunterhalt notwendige Existenzminimum nicht reduzieren.

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Der Grundfreibetrag wird vom Finanzamt bei der Berechnung der zu zahlenden Steuern im Rahmen des Steuerbescheides von Amts wegen berücksichtigt. Grundsätzlich gilt, dass der Grundfreibetrag bei der Zusammenveranlagung doppelt so hoch ist wie in der Einzelveranlagung.

Zur Sicherung des Existenzminimums wird beim Vorhandensein berücksichtigungsfähiger Kinder zudem eine gesetzliche Entlastung in Form des Kinderfreibetrages gewährt.

Obwohl die Höhe des jeweiligen Grundfreibetrages im Vergleich zu anderen steuerrechtlichen Fragen relativ leicht zu bestimmen ist, geschehen auch in diesem Bereich Fehler bei der Erstellung der Steuerbescheide.

Sie sollten daher die Höhe Ihres Grundfreibetrages kennen, um Ihren Steuerbescheid dahingehend auf die Richtigkeit überprüfen zu können.

Erfahren Sie in diesem Beitrag, was es zu berücksichtigen gilt und wie Ihnen ein Fachanwalt für Steuerrecht im Zweifel helfen kann.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Die Höhe des Grundfreibetrages wurde in den vergangenen Jahren immer weiter nach oben korrigiert, um die anhaltende Inflation auszugleichen. Da die zum Erhalt des Existenzminimums notwendigen Mittel immer teurer werden, passt man den Grundfreibetrag entsprechend an.

Ausgangspunkt hierfür ist der alle zwei Jahre vorzulegende Existenzminimumbericht der Deutschen Bundesregierung.

Daneben unterscheidet sich die Höhe des Grundfreibetrages nach der familiären Situation der steuerpflichtigen Person:

  • Wenn Sie ledig sind, beträgt Ihr Grundfreibetrag im Jahr 2019 9.168,00 €.
  • Bei gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern beträgt der Grundfreibetrag entsprechend 18.336,00 €.

Ebenso wird berücksichtigt, ob Sie Kinder haben:

Eltern haben höhere Ausgaben als Personen ohne Kinder, so dass der Freibetrag je Kind im Jahr 2019 7.620,00 € für beide Elternteile ausmacht, dieser setzt sich zusammen aus 2.640,00 € für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sowie 4.980,00 € für das sachliche Existenzminimum des Kindes.

Hinweis: Das Finanzamt prüft in einer Günstigerprüfung, ob Eltern durch das Kindergeld oder aber den Kinderfreibetrag profitieren.

Welche Ziele verfolgt der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag verfolgt in erster Linie sozialpolitische Zwecke. Es soll sichergestellt werden, dass keine Steuern auf den Teil des Einkommens erhoben werden, der zum Überleben notwendig ist. Hierzu gehören im Rahmen des Existenzminimums insbesondere jene Mittel, die eigenständig aufgewandt werden müssen für

  • Nahrung,
  • Kleidung,
  • Unterkunft und
  • medizinische Versorgung.

Daneben dient der Grundfreibetrag auch dem Schutz der Sozialsysteme. Würden Steuern ab dem ersten Euro des Einkommens erhoben, wären viel mehr Menschen auf den Empfang von Transferleistungen angewiesen.

Gerade Menschen, die nur in geringfügiger Beschäftigung tätig sind oder ein vergleichsweise geringes Einkommen haben, profitieren daher in besonderer Weise von den Regelungen zum Grundfreibetrag.

Wer legt den Grundfreibetrag fest?

Den für Sie einschlägigen Grundfreibetrag ermittelt das für Sie zuständige Finanzamt im Rahmen der Prüfung Ihrer Steuererklärung. Der Steuerbescheid, den Sie einige Wochen bis Monate nach Abgabe der Steuererklärung erhalten, berücksichtigt den Grundfreibetrag in einer beigefügten Aufstellung.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, wird der zu berücksichtigende Grundfreibetrag bereits im Rahmen Ihrer Gehaltsabrechnung durch die anzuwendende Steuertabelle, welche den Grundfreibetrag bereits einbezieht, berücksichtigt. Sie müssen hierzu selbst nichts tun.

Sind Sie selbstständig, findet der Grundfreibetrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung Berücksichtigung bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens.

Wie kann mich ein Anwalt für Steuerrecht bei dem Thema unterstützen?

Im Steuerrecht gibt es unzählige Besonderheiten, die vom Finanzamt bei der Erstellung der Steuerbescheide beachtet werden müssen. Es kommt beispielsweise vor, dass für Ehepaare irrtümlich nur der Steuerfreibetrag für ledige Personen angesetzt wird. Ebenso kommt es vor, dass Kinder nicht berücksichtigt werden.

Wenn Sie glauben, dass Ihr Steuerbescheid Fehler aufweist und dementsprechend Einspruch einlegen möchten, sollten Sie in jedem Fall einen auf das Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt auswählen. Dies ist besonders wichtig, weil das Steuerrecht nicht zur klassischen Ausbildung von Juristen im Allgemeinen und Rechtsanwälten im Konkreten gehört.

Einen im Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt erkennen Sie entweder daran, dass dieser Fachanwalt für Steuerrecht ist oder alternativ mit einem Schwerpunkt im Steuerrecht wirbt.

Mit der Beauftragung sollten Sie nicht lange zögern, da für den Einspruch gegen den Steuerbescheid kurze Fristen gelten und darüber hinaus horrende Zinsen auf ausstehende Steuerforderungen verhängt werden können.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt.

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