Steuerhinterziehung wird in den Medien oft als „Volkssport der Deutschen“ bezeichnet. Doch diese und andere Steuerstraftaten sind alles andere als ein Kavaliersdelikt und können dazu führen, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird und somit erhebliche Strafen im Raum stehen, wie der Erlass eines Strafbefehls.

Droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren und Sie brauchen einen Anwalt?

Droht Ihnen ein Steuerstrafverfahren und Sie brauchen einen Anwalt? Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581.

Wer von einem Ermittlungsverfahren im Steuerstrafrecht betroffen ist, kann sehr überrascht werden. Viele Menschen durchdringen das komplexe Steuerrecht nicht und sind sich zunächst keiner Schuld bewusst. Kommen unerwartet massive Maßnahmen der Ermittlungsbehörden auf sie zu, wie ein morgendlicher Besuch der Steuerfahndung, ist der Schreck groß.

Wurde gegen Sie ein Steuerstrafverfahren eingeleitet? Um Strafen zu verhindern oder die Folgen abzumildern, sollten Sie unverzüglich einen auf das Gebiet des Steuerstrafrechts spezialisierten Anwalt beauftragen. Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, nach fachkundiger Einschätzung der Sach- und Rechtslage, die möglichen Folgen eines Strafverfahrens abzuschwächen oder eine Einstellung Steuerstrafverfahren zu erreichen.

Inhalte dieser Seite

  1. Das Steuerstrafrecht im Überblick
  2. Was gibt es für Steuerstraftaten?
  3. Woher kommt der Verdacht auf eine Steuerstraftat?
  4. Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?
  5. Die Steuerfahndung
  6. Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren
  7. Strafen im Steuerstrafrecht
  8. Steuerstraf- und Steuerstreitverfahren
  9. Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?
  10. Fazit
  11. FAQ

1. Das Steuerstrafrecht im Überblick

Geregelt ist das Steuerstrafrecht in der Abgabenordnung. In den §§ 369 bis 384 AO finden sich die Vorschriften zum Steuerstrafrecht und zum steuerrechtlichen Bußgeldrecht. Dieser Bereich der Abgabenordnung regelt nicht nur die steuerlichen Delikte, sondern auch das Verfahren bei Steuerstraftaten.

Die Komplexität des Steuerrechts allgemein prägt auch das Steuerstrafrecht. Denn den Steuerstraftaten liegen Sachverhalte zugrunde, die sich nach allgemeinen und für die einzelnen Steuerarten speziellen steuerrechtlichen Vorschriften bestimmen lassen. Somit lässt sich bei einem steuerstrafrechtlichen Vorwurf nicht auf den ersten Blick feststellen, ob dieser zutreffend ist.

2. Was gibt es für Steuerstraftaten?

§ 369 Absatz 1 AO listet Steuer- und Zollstraftaten auf. Die wichtigsten Tatbestände sind:

Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Die bekannteste und häufigste Form einer Steuerstraftat ist die Steuerhinterziehung. Diese kann unter anderem dann eintreten, wenn Sie falsche, unvollständige oder keine Angaben über steuerrechtlich relevante Verhältnisse, wie z.B. Einnahmen, Betriebsausgaben oder andere steuerpflichtige Umstände wie Schenkung oder Erbschaft gegenüber dem Finanzamt oder den Hauptzollämtern machen. Ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen gehört zu den häufigsten Anlässen für steuerstrafrechtliche Ermittlungen.

Das materielle Steuerrecht, etwa Einkommen- oder Umsatzsteuerrecht, definiert im Einzelnen, was als erheblich und als pflichtwidrig anzusehen ist. Die Steuerhinterziehung mündet in aller Regel in eine daraus resultierende Steuerverkürzung. Es werden Steuern verkürzt, wenn sie nicht in der richtigen Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden. Die Höhe der hinterzogenen Steuern ist dabei maßgeblich und wichtigstes Kriterium für die Strafzumessung.

leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Die leichtfertige Steuerverkürzung als Bußgeldnorm unterscheidet sich im Wesentlichen im subjektiven Tatbestand von der Steuerhinterziehung und wird mit einem Bußgeld, welches nicht in einem Führungszeugnis auftaucht, bestraft.

Weitere Steuerstraftaten

  • Gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO)
  • Steuerhehlerei (§ 374 AO)
  • Bannbruch (§ 372 AO) – ein spezieller Verstoß gegen die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr verbotener Gegenstände
  • Steuerzeichenfälschung (§ 369 Abs. 3 AO)
  • Begünstigung einer Person, die Steuerstraftaten begangen hat

Eine der genannten Taten zu begünstigen, ist ebenfalls strafbar. Sofern keine speziellen Regelungen vorhanden sind, gelten die allgemeinen Regeln des Straf- und Strafprozessrechts.

3. Woher kommt der Verdacht auf eine Steuerstraftat?

Bevor es dazu kommt, dass ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird, muss es zunächst einen entsprechenden Anfangsverdacht geben. Verdachtsmomente können durch verschiedene Auslöser entstehen:

  • Betriebsprüfungen mit auffälligen Ergebnissen
  • Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter
  • Strafanzeigen von Nachbarn oder anderen Personen (sehr beliebt)
  • Regelmäßige Kontrollen des Zolls, insbesondere im Baugewerbe und der Gastronomie
  • Auffälligkeiten bei Bankgeschäften oder abgegebenen Erklärungen
  • Schwarzarbeitskontrollen

Eine Anzeige ist nicht zwingend notwendig, da die entsprechenden Stellen verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat immer zu ermitteln.

4. Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab?

Wenn es einen Anfangsverdacht gegen Sie gibt, werden zunächst Ermittlungen von der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra oder StraBu) beim Finanzamt aufgenommen. Diese führt, unterstützt durch die Ermittler der Steuerfahndung, die kompletten Ermittlungen gegen Sie und bearbeitet alle Steuerstrafsachen in diesem Bereich.

Wichtige Maßnahmen im Ermittlungsverfahren

  • Information des Beschuldigten über den Tatvorwurf
  • Aufklärung über Ihre Rechte und Pflichten
  • Anhörung zum Tatvorwurf
  • Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen
  • Unter Umständen Haftbefehl

Zwischenverfahren

Von den Ergebnissen im Ermittlungsverfahren hängt ab, ob und wie das Steuerstrafverfahren fortgeführt wird. Haben sich Beweise für eine steuerstrafrechtliche Schuld gefunden und der Verdacht hat sich erhärtet, kann es zu einem steuerstrafrechtlichen Hauptverfahren kommen. Je nach Ergebnis der Ermittlungen und der Schwere der Schuld ist neben einer Anklage ist auch eine Einstellung des Verfahrens möglich.

Ein erfahrener Anwalt kann hier oft eine Verfahrenseinstellung erwirken, insbesondere wenn das Hinterziehungsvolumen gering, oder aber die Beweislage nicht eindeutig ist.

Hauptverfahren

Das Hauptverfahren bringt das Steuerstrafverfahren vor Gericht. Es kann entweder in einem Strafbefehlsverfahren münden oder es findet eine mündliche Hauptverhandlung statt, in der der Sachverhalt umfassend geklärt wird.

Mögliche Ausgänge:

  • Einstellung des Verfahrens ohne oder mit Auflagen
  • Freispruch
  • Verurteilung

Die Zuständigkeit richtet sich dabei grundsätzlich nach der zu erwartenden Strafhöhe und kann am Amts- oder Landgericht angesiedelt sein. Bei einfachen und eindeutigen Fällen der Steuerhinterziehung wird häufig ein Erlass eines Strafbefehls vorgenommen, den Sie per Post erhalten. Gegen diesen Strafbefehl können Sie Einspruch einlegen, wodurch in der Regel ein Hauptverfahren vor dem Amtsgericht anberaumt wird.

5. Die Steuerfahndung

Steuerfahnder klären Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf, ermitteln Besteuerungsgrundlagen und decken unbekannte Steuerfälle auf. Sie haben polizeiliche Aufgaben und dieselben Rechte und Pflichten wie Beamte des Polizeidienstes nach der Strafprozessordnung.

Befugnisse der Steuerfahndung

  • Beschlagnahmen und Durchsuchungen bei Gefahr im Verzug
  • Vorläufige Festnahmen
  • Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten
  • Maßnahmen zur Identitätsfeststellung
  • Durchführung von Telekommunikationsüberwachung nach richterlicher Anordnung
  • Einholen von Auskünften von Dritten ohne Information der Betroffenen

Die BuStra hat grundsätzlich dieselben Entscheidungsbefugnisse wie eine Staatsanwaltschaft, kann also beispielsweise eine Durchsuchung von Wohn- und/oder Geschäftsräumen oder einen Haftbefehl beantragen.

6. Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren

Das Steuerstrafrecht kennt bei der Steuerhinterziehung eine Besonderheit: Mit einer wirksamen Selbstanzeige kann auch bei einer vollendeten Steuerhinterziehung Strafbefreiung erlangt werden. Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren gilt als ein persönlicher Strafaufhebungsgrund. Ihre Wirksamkeit ist an enge Voraussetzungen inhaltlicher und formeller Art geknüpft. Ein spezialisierter Steuerstrafverfahren Anwalt kann Sie bei der ordnungsgemäßen Abgabe einer Selbstanzeige unterstützen und prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Rufen Sie uns an unter: 03328 - 3366-581 oder schreiben Sie eine E-Mail an: info@frankfromm.de

7. Strafen im Steuerstrafrecht

Bei Steuerstraftaten drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. Ihre Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Tatbestand und dem verursachten Steuerschaden; die Höhe der hinterzogenen Steuern beispielsweise. Die Höchststrafe liegt je nach Delikt bei bis zu zehn Jahren. Die einfache Steuerhinterziehung kann etwa mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen auch bis zu zehn Jahren geahndet werden.

BGH-Grundsätze für Steuerstraftaten (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2012, Az. 1 StR 525/11)

  • Bei einem Steuerschaden bis zu 100.000 EUR ist regelmäßig eine Geldstrafe möglic
  • Bis zu 1 Million Steuerschaden kommt bei einer Haftstrafe Bewährung in Betracht
  • Über 1 Million Steuerschaden wird eine Haftstrafe verhängt

Nach fünf Jahren tritt im Regelfall die Verjährung ein, wobei zu berücksichtigen ist, dass im Falle einer Steuerhinterziehung die Verjährungsfrist für die Festsetzung von Steuern zehn Jahre beträgt.

8. Steuerstraf- und Steuerstreitverfahren

Im Kontext eines steuerstrafrechtlichen Vorwurfs sind materielle steuerrechtliche Fragen zu klären. Dabei sind in der anwaltlichen Begleitung und Betreuung beide Verfahren, Steuerstrafverfahren und Steuerfestsetzungsverfahren, trotz ihrer Berührungspunkte getrennt parallel zu bearbeiten.

Unterschiedliche Zuständigkeiten

  • Steuerfestsetzungsverfahren: Einspruch vor den Finanzbehörden, Verfahren vor den Finanzgerichten
  • Steuerstrafverfahren: Je nach Verlauf vor dem Strafgericht

Das Besteuerungsverfahren läuft parallel zum Strafverfahren und klärt die korrekte Steuerhöhe. Wichtig ist es, dass die jeweiligen Berührungspunkte und Bezüge der beiden Verfahren zueinander betrachtet und berücksichtigt werden. Oft ist auch die Zusammenarbeit mit einem Steuerstrafverfahren Steuerberater sinnvoll, um beide Verfahren optimal zu koordinieren.

9. Wie kann ein Rechtsanwalt helfen?

Egal, ob Sie sich unschuldig fühlen oder nicht: Das Steuerrecht ist äußerst komplex und für Laien kaum durchschaubar.

Äußern Sie sich deswegen niemals ohne anwaltliche Beratung zur Sache. Die einzigen Angaben, die Sie machen müssen, sind solche zu Ihrer Person, also beispielsweise Name, Geburtsdatum und Wohnort.

Wichtige Verhaltensregeln für Beschuldigten

  • Nutzen Sie bei jeglichen Konfrontationen mit steuerstrafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen zunächst Ihr Schweigerecht
  • Machen Sie in Gegenwart von Ermittlungsbeamten der Steuerfahndung nur Angaben zur Person
  • Kontaktieren Sie umgehend einen auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Anwalt

mögliche Vorgehensweisen des Rechtsanwalts

  • Akteneinsicht anfordern
  • Verteidigungsstrategie entwickeln
  • Kommunikation mit den Behörden übernehmen
  • Verteidigung in gerichtlicher Verhandlung

Ein erfahrener Steuerstrafrechtler prüft gemeinsam mit Ihnen die Vorwürfe, nimmt Einsicht in die Akten und entscheidet dann über das richtige Vorgehen. Stellen sich die Vorwürfe als haltlos heraus, kann der Rechtsanwalt für Sie die Einstellung des Verfahrens und die Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände erreichen.

Sollte doch etwas an der Sache dran sein, haben die Ermittlungsbehörden aufgrund der Komplexität des Verfahrens ein Interesse daran, dieses einfacher zum Abschluss zu bringen. Hier kann ein spezialisierter Rechtsanwalt ebenfalls vermittelnd eingreifen.

Je früher Sie einen Anwalt beauftragen, desto besser stehen Ihre Chancen! Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581 oder schreiben Sie eine Mail an info@frankfromm.de.

10. Fazit

  • Komplexität: Das Steuerstrafrecht ist hochkomplex und für Laien schwer durchschaubar
  • Schwerwiegende Folgen: Steuerstraftaten können zu Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu 10 Jahren führen
  • Überraschungseffekt: Ermittlungsmaßnahmen kommen oft unerwartet und können sehr einschüchternd sein
  • Schweigerecht nutzen: Ohne anwaltliche Beratung sollten keine Aussagen zur Sache gemacht werden
  • Frühe Beratung: Je früher ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, desto besser die Erfolgschancen
  • Selbstanzeige: Bei Steuerhinterziehung kann eine wirksame Selbstanzeige zur Strafbefreiung führen
  • Parallele Verfahren: Steuerstraf- und Steuerstreitverfahren müssen parallel bearbeitet werden
  • Professionelle Hilfe: Ein erfahrener Steuerstrafrechtler kann Verfahrenseinstellungen erreichen oder Strafen mildern

11. FAQ

Was muss ich tun, wenn Steuerfahnder vor meiner Tür stehen?

Nutzen Sie Ihr Schweigerecht und machen Sie nur Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Wohnort). Kontaktieren Sie umgehend einen spezialisierten Strafverteidiger im Steuerstrafrecht und machen Sie keine Aussagen zur Sache ohne anwaltliche Beratung.

Wie lange dauert ein Steuerstrafverfahren?

Die Dauer eines Steuerstrafverfahrens ist sehr unterschiedlich und hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Steuerstrafverfahren können binnen weniger Monate abgeschlossen werden, komplexere Steuerstrafverfahren können sich über Jahre hinziehen.

Kann ich durch eine Selbstanzeige einer Strafe entgehen?

Ja, bei Steuerhinterziehung kann eine wirksame Selbstanzeige zur Strafbefreiung führen. Die Selbstanzeige muss jedoch bestimmte formelle und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Eine fachkundige Beratung ist hier unerlässlich.

Welche Strafen drohen bei Steuerhinterziehung?

Die Strafen richten sich nach der Höhe des Steuerschadens: Bei Schäden bis 100.000 EUR ist meist eine Geldstrafe möglich, bis 1 Million EUR kommt Bewährung in Betracht, darüber wird eine Haftstrafe verhängt. Maximale Freiheitsstrafe: 5 Jahre (10 Jahre in schweren Fällen).

Wann verjähren Steuerstraftaten?

Steuerstraftaten verjähren grundsätzlich nach 5 Jahren, in besonders schweren Fällen nach 15 Jahren. Allerdings beträgt die Verjährungsfrist für die Festsetzung von Steuern bei Steuerhinterziehung 10 Jahre, was praktische Auswirkungen auf das Strafverfahren haben kann.

Kann die Steuerfahndung meine Wohnung durchsuchen?

Ja, die Steuerfahndung kann bei Gefahr in Verzug Durchsuchungen durchführen. In anderen Fällen benötigt sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Sie haben dieselben Befugnisse wie die Polizei.

Was ist der Unterschied zwischen Steuerstrafverfahren und Steuerstreitverfahren?

Das Steuerstrafverfahren klärt die strafrechtliche Schuld, das Steuerstreitverfahren die korrekte Höhe der Steuerschuld. Beide Verfahren laufen parallel, haben aber unterschiedliche Zuständigkeiten (Strafgericht vs. Finanzgericht) und müssen koordiniert bearbeitet werden.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt.

03328 – 3366-581
info@frankfromm.de

Bildquellennachweis: Andreas Gruhl – fotolia.com