Erfahrene Unternehmer und Selbstständige wissen, dass eine Steuerprüfung nicht nur Zeit, sondern auch Nerven kostet. Dabei werden nicht nur große Unternehmen in regelmäßigen Abständen überprüft, sondern auch Selbstständige und Freiberufler.

Als Faustregel gilt hierbei, dass eine ordentliche Buchhaltung die Chancen auf eine Betriebsprüfung zwar senkt, jedoch auch nicht immer verhindern kann. Doch was passiert eigentlich bei einer Steuerprüfung und was kann bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung getan werden?

Was passiert bei einer Steuerprüfung?

Steht eine Steuerprüfung an, so wird der Betroffene für gewöhnlich einige Wochen vor dem Termin schriftlich über die Prüfung informiert. Sollte der Termin für den Betroffenen unpassend sein, so kann dieser unter Umständen auch verschoben werden. In der Regel muss der Termin jedoch wahrgenommen werden.

Steuerprüfung bei Steuerhinterziehung

Haben Sie Steuerhinterziehung begangen und jetzt steht eine Steuerprüfung an? Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581.

Während der Prüfung wird der Finanzbeamte, der sich vorab ausweisen muss, im ersten Schritt alle benötigten Unterlagen und Dokumente prüfen.

Für den Steuerprüfer sind dabei die Akten der letzten drei Jahre von besonderem Interesse.

Die eigentliche Prüfung kann in den Räumlichkeiten des Steuerberaters stattfinden, wobei auch eine Besichtigung des Betriebs nicht ausgeschlossen ist.

Grundsätzlich muss der Prüfer Einsicht in alle Buchhaltungsdaten bekommen, wobei je nach Prüfung, bestimmte Unterlagen wie beispielsweise Verträge, Belege oder Kostenrechnungen, genauer geprüft werden.

Je chaotischer und unsortierter die vorgelegten Akten sind, desto mehr Fragen wird der Finanzbeamte im Zuge der Prüfung stellen.

Am Ende der Prüfung erfolgt dann eine Schlussbesprechung. Zudem wird auch ein passendes Protokoll verfasst, welches von allen Teilnehmern unterzeichnet werden muss. Der eigentliche Prüfungsbericht wird erst im Nachgang vom Finanzbeamten verfasst und bildet dann die Grundlage für den Steuerbescheid.

Jeder Unternehmer und Selbstständige hat das Recht, gegen den Steuerbescheid zu berufen, sofern begründete Einwände vorliegen.

Welche Fehler sollte ich vermeiden?

Neben einer guten Vorbereitung ist es wichtig, dass Sie beim ersten Kontakt mit dem Steuerprüfer nicht nervös werden. Beantworten Sie alle Fragen genau und überzeugend und zeigen Sie Kooperationsbereitschaft.

Auch ein wenig Small Talk bei einer Tasse Kaffee kann Ihnen dabei helfen, das Eis zu brechen und eine entspannte Atmosphäre zu schaffen. So vermeiden Sie es, dass der Finanzbeamte den Eindruck bekommt, dass sie etwas verbergen möchten.

Seien Sie jedoch vorsichtig und übertreiben Sie nicht. So kann Ihnen beispielsweise die Einladung zu einem Abendessen als Bestechung ausgelegt werden, was wiederum negative Folge für Sie haben kann.

Sortieren Sie zudem vor dem ersten Treffen alle notwendigen Unterlagen und bringen Sie diese, wenn notwendig, auf den neuesten Stand. Damit erleichtern Sie dem Steuerprüfer die Arbeit und reduzieren auch Ihren eigenen Zeitaufwand während der Prüfung.

Überdies sollte Ihr Steuerberater während der gesamten Prüfung für Fragen zumindest telefonisch erreichbar sein.

Was soll ich tun, wenn ich Steuerhinterziehung begangen habe und eine Steuerprüfung ansteht?

Wenn Sie Steuern hinterzogen haben, dann können Sie eine strafbefreiende Selbstanzeige durchführen. Diese Option steht Ihnen jedoch nur so lange offen, bis Ihnen eine Prüfungsanordnung zugegangen ist oder der Betriebsprüfer vor der Tür steht.

Wenn Sie wissen, dass Sie Steuern hinterzogen haben und auch schon ein Termin für eine Steuerprüfung fixiert wurde, sollten Sie am besten einen Fachanwalt kontaktieren.

Stellt der Steuerprüfer nämlich während der Prüfung fest, dass Sie womöglich Steuern hinterzogen haben, dann muss er dies der zuständigen Finanzbehörde melden. Diese wird dann ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung einleiten.

Dieses Strafverfahren kann zu Steuernachforderungen führen, jedoch auch noch schwerwiegendere Strafen nach sich ziehen.

Ein Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht kann Sie in dieser Situation nicht nur rechtlich beraten, sondern Ihnen auch wertvolle Zeit verschaffen. In dieser Zeit können Sie dann gemeinsam mit Ihrem Anwalt eine Strategie entwickeln, die im besten Fall sogar die Einstellung des Verfahrens zur Folge haben kann.

Wie kann mir ein Anwalt in dieser Situation helfen?

Ohne Anwalt fühlen sich viele Mandanten der Steuerbehörde hilflos ausgeliefert. Dabei kann Ihnen ein Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht schnell und professionell weiterhelfen. So kann der Fachanwalt beispielsweise wertvolle Zeit für Sie gewinnen und eine passende Strategie entwickeln.

Der Fachanwalt kann Ihnen jedoch auch mit seiner Expertise zur Seite stehen und ist zusätzlich ein wichtiges Bindeglied zwischen den Behörden und dem Steuerprüfer. So kann der Anwalt für gewöhnlich mögliche Ungereimtheiten erklären und Datenlücken schnell schließen. All das wirkt sich positiv auf das eingeleitete Strafverfahren aus.

Beim Verdacht auf eine mögliche Steuerhinterziehung sollte im ersten Schritt daher immer sofort ein Fachanwalt für Steuer- und Strafrecht kontaktiert werden. Je früher dieser Experte eingeschaltet wird, desto höher ist auch die Chance, dass ein mögliches Strafverfahren abgewendet werden kann.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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