Unter Steuerschulden werden allgemein Zahlungsrückstände verstanden, die ein Verbraucher oder Unternehmer gegenüber dem Finanzamt hat. Gerade im unternehmerischen Bereich können hohe Steuernachzahlungen ein existenzbedrohendes Risiko darstellen.

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Haben Sie Steuerschulden und brauchen anwaltliche Beratung? Rufen Sie uns an unter 03328 – 3366-581 oder schreiben Sie eine Nachricht an info@frankfromm.de.

Dies gilt umso mehr, wenn der Steuerbescheid, oder/und darauf basierende zusätzliche Vorauszahlungbescheide, eine Überraschung hinsichtlich der Nachzahlungshöhe darstellen und daher keine ausreichenden Rücklagen gebildet worden sind.

Steuernachzahlungen müssen regelmäßig einen Monat nach Zugang des Steuerbescheids beim Finanzamt eingezahlt werden. Im Gegensatz zu Gläubigern anderer Schulden hat das Finanzamt umfassendere Möglichkeiten, offene und fällige Beträge einzuziehen. Anders als im allgemeinen Zivilrecht bedarf es hierzu gerade keiner Klage.

Neben Säumniszuschlägen von 12 % kann das Finanzamt etwa direkt aus dem Steuerbescheid vollstrecken und muss nicht, wie andere Gläubiger, zuvor ein Gerichtsverfahren anstrengen.

Steuerschulden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer treffen

Obwohl das Risiko für Unternehmer deutlich höher ist, können auch Verbraucher bzw. Privatpersonen Steuerschulden anhäufen.

In der Regel handelt es sich hierbei um Steuerschulden aus dem Bereich der Einkommenssteuer.

Da die Einkommenssteuer von Privatpersonen direkt von deren Arbeitgeber einbehalten wird, sind Verbraucher weniger häufig von Steuerschulden betroffen. Nichtsdestotrotz können sich Steuerschulden im privaten Bereich etwa daraus ergeben, dass z.B.

  • Kapitaleinkünfte, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angefallen sind,
  • Ehegatten die Steuerklassenwahl III/V gewählt haben,
  • Vorauszahlungen festgesetzt werden oder
  • die Kfz-Steuer nicht aufgebracht werden kann.

Dies gilt umso mehr, da auf die jährlich fällige Kfz-Steuer nicht mehr hingewiesen wird. Diese wird inzwischen ohne Ankündigung per Einzugsermächtigung vom Konto des Kfz-Halters eingezogen.

Die Folgen von Steuerschulden – Säumniszuschläge und Vollstreckung

Zahlen Sie eine Forderung einer Privatperson oder eines Unternehmens nicht innerhalb des Zahlungsziels, wird Sie der Gläubiger zunächst in Zahlungsverzug setzen. Dies hat zur Folge, dass Sie jährlich fünf bzw. neun Prozentpunkte an Zinsen über dem Basiszinssatz an den Gläubiger zahlen müssen.

Der privatrechtliche Gläubiger muss jedoch zunächst einen gerichtlichen Titel erstreiten, um seine Forderung Ihnen gegenüber durchzusetzen zu können.

Das Finanzamt hingegen wird Sie weder in Zahlungsverzug setzen noch ein Gericht zur Durchsetzung seines Anspruchs einschalten. Vielmehr werden pro Monat Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent pro Monat der Steuerschuld erhoben, was jährlich einen Mehrbetrag in Höhe von 12 Prozent ausmacht.

Entscheidet das Finanzamt, gegen Sie die Vollstreckung einzuleiten, werden regelmäßig zunächst Ihre Konten gepfändet. Außerdem kommen Pfändungen weiterer, eigener Forderungen gegen Dritte sowie die Pfändung von Gegenständen in Betracht.

Was können Schuldner tun, wenn sie die Steuerschulden nicht begleichen können?

Grundsätzlich sollten Sie als Schuldner so schnell wie möglich reagieren, wenn Sie befürchten, in Zukunft Steuerschulden nicht begleichen zu können.

Stellen Sie etwa als Gewerbetreibender fest, dass Ihr Umsatz im laufenden Abrechnungszeitraum höher ist als im vergangenen Abrechnungszeitraum, sollten Sie zeitnah Rücklagen anhäufen. So können Sie die drohende Steuernachzahlung innerhalb der kurzen Zahlungsfrist anweisen.

Dasselbe gilt für Verbraucher, die mit einer Steuererhebung zu rechnen haben.

Sollten Sie erst mit dem Zugang des Steuerbescheides feststellen, die Steuerschuld nicht innerhalb des Zahlungsziels begleichen zu können, sollten Sie wegen der hohen Säumniszuschläge versuchen, sich das notwendige Geld auf dem Kapitalmarkt zu beschaffen.

Die Erfahrung zeigt, dass Kredite in fast jedem Fall deutlich günstiger sind als die Säumniszuschläge des Finanzamts zahlen zu müssen.

Außerdem sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie als Unternehmer bei zu hohen Steuerschulden als „unzuverlässig“ im Sinne des HGB eingestuft werden können mit der Folge, dass Ihnen die Gewerbeerlaubnis entzogen werden kann.

Welche Möglichkeiten gibt es, die Folgen abzumildern?

Neben dem vorbenannten Verhalten, sich rechtzeitig auf die Steuererhebung einzustellen und in Zweifelsfällen einen Kredit zu beschaffen, kann beim Finanzamt auch ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung der Steuerschuld gestellt werden.

Dieser Antrag empfiehlt sich jedoch nur dann, wenn eine ernsthafte Zahlungsbereitschaft besteht und in naher Zukunft davon ausgegangen werden kann, dass die Steuerschuld beglichen werden kann. Vorteilhaft ist, dass das Finanzamt bis zur Entscheidung über den Antrag nicht vollstrecken wird.

Ist Ihr Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig, können Sie zudem Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. Im Rahmen des Einspruchs sollten Sie ausführlich begründen, weshalb der erlassene Steuerbescheid rechtswidrig ist.

Außerdem ist es empfehlenswert, zugleich einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung zu stellen, da die Einspruchseinlegung allein die Vollziehbarkeit nicht beseitigt.

Wie kann mir ein Anwalt helfen, wenn ich Steuerschulden habe?

Grundsätzlich gilt, dass Sie bei der Auswahl des Rechtsanwalts darauf achten sollten, dass der Rechtsanwalt hinreichend im Bereich des Steuerrechts qualifiziert ist. Dies ist der Fall, wenn der Rechtsanwalt zugleich Fachanwalt für Steuerrecht ist.

Es ist zu beachten, dass das Steuerrecht bzw. Steuerstrafrecht nicht zum klassischen Ausbildungsstoff eines Juristen gehört, so dass gerade in diesem Bereich eine hinreichende Qualifizierung erforderlich ist.

Ihr Rechtsanwalt wird zunächst die Rechtmäßigkeit des Steuerbescheides überprüfen und ggf. die Einspruchseinlegung empfehlen. Daneben kann der Rechtsanwalt mit dem Finanzamt Kontakt aufnehmen und die erforderlichen Anträge stellen.

Sollte sich das Finanzamt auf keine Einigung einlassen, wird der Rechtsanwalt ggf. empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte eine Straftat im Zusammenhang mit den Steuerschulden – etwa eine Steuerhinterziehung – vorliegen, wird der Rechtsanwalt auf eine möglichst geringe Strafe hinarbeiten.

Warum Frank Fromm?

RA Frank FrommFrank Fromm ist seit 1999 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2004 ist er Fachanwalt für Steuerrecht. Darüber hinaus ist Frank Fromm ausgebildeter Steuerfachgehilfe. Er hat in vielen Strafverfahren seine Mandanten erfolgreich verteidigt. Frank Fromm ist verheiratet und hat ein Kind.

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